Energieaudit: Gesetzentwurf auf der Zielgeraden

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Gesetzentwurf zu Energieaudits abschließend beraten und empfiehlt neben einer Änderung im Gesetzestext vor allem ein pragmatisches Verwaltungshandeln.

Berlin, 06.02.2015 - Der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, dass große Unternehmen, d.h. Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Mio EUR bzw. einer Bilanzsumme von wenigstens 43 Mio EUR verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Dies muss erstmals bis zum 5. Dezember 2015 geschehen und alle vier Jahre zu wiederholen. Alternativ können die Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Deutscher Bundestag, BerlinIn seiner abschließenden Beratung stellte der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie klar, dass die potentiellen positiven Effekte von Energieaudits nicht durch unangemessenen bürokratischen Aufwand gefährdet werden sollen. Er begrüßt, die im Gesetzentwurf enthaltenen Möglichkeiten zum Einsatz unternehmenseigener Auditoren, die Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität auf die Ausgestaltung des Audits sowie der Zulassung von Rechen- und Schätzverfahren bei der Messung der Energieverbräuche. Diese Möglichkeiten können und sollten von Unternehmen genutzt werden, um Aufwand und Kosten für die Durchführung von Audits in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Der Ausschuss empfiehlt dem Bundestag, der Bundesregierung einige Maßgaben für den Verwaltungsvollzug aufzuerlegen. Mit diesen soll vor allem die Umsetzung der Auditierungspflicht für die Unternehmen pragmatisch gestaltet werden. Dabei handelt es sich um folgende Punkte:

  1. Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte würde ein unverhältnismäßiger Aufwand drohen, wenn jeder Standort auditiert werden müsste. Hier sollen in der Verwaltungspraxis auch Schätz- und Rechenverfahren, insbesondere das sogenannte Multi-Site-Verfahren, bei dem Cluster von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen gebildet werden und eine anschließende Hochrechnung stattfindet, anerkannt werden. Daneben soll geprüft werden, wie bei verbundenen Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen Wiederholungsaudits vereinfacht werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Vollzugsbehörde soll hierzu eine Hilfestellung veröffentlichen.
  2. Die für die Anfertigung einer Lebenszyklus-Kostenanalyse erforderlichen Daten sind oftmals nur mit einem erheblichen Mehraufwand zu ermitteln. In diesem Fall sind Amortisationszeiten als gleichrangig mit der Lebenszykluskosten-Analyse zu behandeln, insbesondere wenn die Anfertigung einer Lebenszykluskosten-Analyse einen unverhältnismäßigen Mehraufwand darstellen würde oder Angaben des Herstellers dazu nicht verfügbar sind. Auch hierzu ist eine Information des BAFA geplant.
  3. Für Unternehmen, die sowohl in der Beratung als auch im Vertrieb von Einspar-Produkten tätig sind, sollte klargestellt werden, dass auch sie nach dem Gesetz Energieaudits anbieten können.
  4. Ferner soll im Vollzug durch das BAFA berücksichtigt werden, dass es angesichts der kurzen Umsetzungsfrist für die betroffenen Unternehmen zu Schwierigkeiten kommen kann, das Energieaudit fristgerecht bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen.

Daneben empfiehlt der Ausschuss, den Gesetzentwurf dahin gehend zu ändern, dass die Unternehmen, die sich anstelle des Energieaudits für die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems entscheiden, ein solches System nicht in der gleichen kurzen Frist eingeführt haben müssen. Hierfür soll den Unternehmen bis zum 31. Dezember 2016 Zeit gegeben werden.

Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf und diese Beschlussempfehlung in naher Zukunft abschließend beraten. Die Koalitionsfraktionen werden den Empfehlungen des Ausschusses folgen.

Seite drucken

Ansprechpartner

Ernst PanseDER MITTELSTANDSVERBUND
Ernst Panse Bereichsleiter Mitgliederservice Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht