Energieauditpflicht: Jetzt wird es teuer

Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen Unternehmen, die noch kein Energieaudit durchgeführt haben. Seit Anfang des Jahres steigen die Kontrollen. Doch nicht jedes Unternehmen ist betroffen.

Berlin, 14.04.2016 — Wer bis zum 5. Dezember 2015 noch kein Energieaudit durchgeführt hat, wird jetzt zur Kasse gebeten. Denn seit dem 1. Januar kontrolliert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung, ob die Unternehmen ein Energieaudit durchgeführt haben.

Die ersten Kontrollen haben bereits stattgefunden. Sollten Unternehmen bisher kein Energieaudit durchgeführt haben, drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Und die Strafe schützt nicht vor der Verpflichtung. Auch nach einem Bußgeld muss das Energieaudit nachgeholt werden.

Zum Hintergrund

Am 4. Dezember 2012 ist die EU Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive) in Kraft getreten. Als Folge des EED wurde eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vorgenommen.

Die Anpassung verpflichtete sogenannte Nicht-KMU, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen. Davon ausgeschlossen sind kleine und mittlere Unternehmen.

Ausnahmefristen bis Ende 2016

Anders sieht es aus, wenn das Unternehmen eine Energiemanagement-Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50.001, oder eine EMAS-Zertifizierung anstrebt. In diesem Fall verlängert sich die Durchführungsfrist bis zum Ende des Jahres 2016.

Als Nicht-KMU gelten Firmen, die 250 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen. Wer weniger als 250 Mitarbeiter hat, aber einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro erreicht, gilt auch als Nicht-KMU und ist von der Audit-Verpflichtung betroffen.

Besonders heikel ist die Situation für verbundene Unternehmen. Je nach Höhe der Beteiligung anderer Unternehmen kann so auch ein vermeidlich kleines Unternehmen als Nicht-KMU gelten.

Erste Kontrollen durch das BAFA

Mit den Kontrollen des BAFA soll nun die Durchführung des Energieaudits nachgewiesen werden. Dafür müssen Unternehmen allerdings nicht proaktiv werden. Erst nach Aufforderung durch die Eschborner Behörde muss der Audit-Bericht eingesendet werden.

Für KMUs, die angefragt wurden, stellt das BAFA auf der Homepage Hinweise zur Nachweisführung der Audit-Befreiung bereit. Betroffene Unternehmen können sich außerdem beim MITTELSTANDSVERBUND über die Durchführung der Audit-Verpflichtung und zur KMU-Regelung informieren.

"Wir empfehlen unseren Mitgliedern, genau zu prüfen, ob eine Audit-Verpflichtung besteht. Sollte das Energieaudit noch nicht geschehen sein, sollten betroffene Unternehmen der Pflicht so schnell wie möglich nachkommen", warnt Ernst Panse, Leiter Klima und Energie im Spitzenverband. Unter Umständen könne das auch mit internen Mitarbeitern abgearbeitet werden, sofern die Eignung des Mitarbeiters besteht und sichergestellt ist, dass der entsprechende Kollege nicht seinen eigenen Bereich auditiert.

Bis zu 8.000 Euro Zuschuss für KMUs

Während die großen Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet sind, werden KMUs hingegen finanziell gefördert. Wenn sie entweder ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen lassen, oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen, können Sie von staatlichen Zuschüssen profitieren. Abhängig von den Energiekosten des KMU sind für das Energieaudit Förderbeträge von bis zu 8.000 Euro möglich.

"Klimaprofi"-Projekt hilft beim Energieaudit

Bäcker, Fleischer, Apotheken, Friseure und Autowerkstätten profitieren mit dem Projekt "Klimaprofi für den Mittelstand" von der Unterstützung des Verbandes bei klimaschonenden Maßnahmen. Das neue MITTELSTANDSVERBUND-Projekt stellt Mitgliedsunternehmen einer Verbundgruppe der fünf Branchen speziell geschulte Klimaschutzmanager zur Seite.

Bei einer kostenlosen Klimaschutzberatung analysieren die Experten die energetischen Werte und konzipieren einen Maßnahmenkatalog, um die Kosten der Unternehmen zu senken. Auch beim Energieaudit unterstützen die Klimaschutzexperten.

"So werden Aufwendungen für Energie und weitere Ressourcen gesenkt und sorgen für eine höhere Effizienz des Betriebes. Und obendrauf leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz", erklärt Panse das Pilotvorhaben. Deshalb sei es für betroffene Verbundgruppen empfehlenswert, sich am Projekt zu beteiligen. "Denn was das Klima schützt, schont auch die Kosten ihres Unternehmens", so der Klimaexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES.

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