Energieberatung Mittelstand: Mehr Förderung für Geringverbraucher

Das BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" wird bis Ende 2019 fortgeführt. Für mittelständische Unternehmen mit weniger als 10.000 Energiekosten im Jahr wurde der Zuschuss auf bis zu 1.200 Euro erhöht.

Berlin, 14.01.2016 — Energieberatungen sind ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der Klimaschutzziele. Die im vergangenen Dezember in Paris durchgeführte Klimakonferenz hat gezeigt, dass die globale Erderwärmung nur durch gemeinsames Handeln aller Akteure begrenzt werden kann. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind aufgerufen, durch Energieverbrauchsreduzierungen ihren Beitrag zu leisten. Gleichzeitig können Unternehmen signifikant Betriebskosten einsparen.

Das Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in EschbornKMUs können mit Hilfe des in 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgreich angelaufenen Förderprogramms "Energieberatungen im Mittelstand" von lukrativen staatlichen Zuschüssen profitieren.  Auf Grundlage der am 17. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand, welche für Anträge ab dem 1. Januar 2016 gilt, wird das Förderprogramm nun bis Ende 2019 fortgeführt.

Zuschüsse für Geringverbraucher erhöht

Unternehmen, die die Beratung eines beim BAFA zugelassenen Energieberaters in Anspruch nehmen, können bis zu 80 Prozent der Kosten vom Bundeswirtschaftsministerium zurück erhalten. Der Maximalbetrag orientiert sich an den Energiekosten des Unternehmens. Werden im Jahr mehr als 10.000 € Netto-Energiekosten verursacht, so liegt die Fördersumme bei maximal 8.000 €. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wurde der Zuschuss seit dem 1. Januar von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Damit erhalten Geringverbraucher 400 Euro mehr als im Jahr 2015.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Erhöhung der Subvention, gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass auch diese Erhöhung zunächst am Markt ankommen muss. "Die bürokratischen Hürden müssen niedrig sein, damit die Unternehmen ohne große Umwege an die Zuschüsse gelangen", sagt Ernst Panse, Leiter Klima und Energie des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Auch inwieweit die Fördersumme für eine ausssagekräftige Energieberatung ausreichend ist, muss sich noch zeigen. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht die Tendenz durchaus positiv und freut sich, dass die Erfahrungen aus dem im Dezember 2015 ausgelaufenen Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" in die neue Richtlinie eingeflossen sind und Kleinverbraucher besser gefördert werden.

Auch im Jahr 2016 können sich interessierte mittelständische Unternehmen und Verbundgruppen an die Experten des MITTELSTANDSVERBUNDES mit allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieberatung wenden. 


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