Firmenwagen: Elektrisch fahren und Steuervorteile nutzen

Die Bundesregierung schafft Anreize für eine attraktivere Besteuerung von Elektroautos. Diesmal dürfen sich Dienstwagenbesitzer, die sich für ein E-Auto oder ein Plug-In-Hybridfahrzeug entscheiden, über eine willkommene Steuerentlastung freuen.

16.08.2018 – Das Bundeskabinett hat die 0,5-Prozent-Regel für E-Dienstwagen wie angekündigt beschlossen. Dafür nimmt das Kabinett Steuermindereinnahmen von schätzungsweise 1,96 Milliarden Euro in Kauf. Der Bundesrat und der Bundestag müssen noch zustimmen.

Die Bundesregierung schafft Anreize für eine attraktivere Besteuerung von Elektroautos. Diesmal dürfen sich Dienstwagenbesitzer, die sich für ein E-Auto oder einen Plug-In-Hybridfahrzeug entscheiden, über eine willkommene Steuerentlastung freuen. Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Geplant ist nun, dass für Halter von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstfahrzeugen künftig bei einer Privatnutzung des Autos nur der halbierte Satz von 0,5 Prozent anfällt. Diese Maßnahme soll eine wirksame Hebelwirkung entfalten und dafür sorgen, dass bisherige Vorbehalte gegen die Elektromobilität schrittweise abgebaut werden. Nach der derzeitigen Regelung sind die vergleichsweise teuren E-Autos als Dienstwagen finanziell nicht sehr attraktiv. Mit der neuen Besteuerung, die ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten soll und dann für alle Fahrzeuge gilt, die bis zum 31. Dezember 2021 geleast oder angeschafft werden, wird eine neue Entscheidungsgrundlage zugunsten der Elektromobilität geschaffen. Diesen Plan der reduzierten Dienstwagenbesteuerung hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Sie hoffen, dem Absatz der E-Mobilität dadurch einen zusätzlichen Schub zu verleihen.

Hintergrund ist der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität, der von der Bundesregierung 2009 verabschiedet wurde, um eine Wende im Automobilbereich herbeizuführen. Aktuell werden seitens der Regierung weitere Anreize geschaffen, das selbstgesteckte Ziel von 1.000.000 elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zum Jahr 2020 auf die deutschen Straßen zu bringen. Objekt der Begierde ist diesmal die Firmenwagensparte, die mit einem Drittel der Neuwagenzulassungen zu einem nicht unerheblichen Teil an den CO2-Emissionen im Sektor Verkehr in Deutschland beiträgt. Denn entgegen den optimistischen Prognosen wird das Marktanreizprogramm des Bundes beim Kauf eines E-Autos bisher nur sehr zögerlich angenommen, die Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Hier zeigte DER MITTELSTANDSVERBUND bereits frühzeitig Engagement und führte bereits seit 2017 im Rahmen des vom Bundesumweltministerium (BMU)/ Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) geförderten Projektes „Klimaprofi für den Mittelstand“ erfolgreich einen E-Auto-Praxis-Test durch. Teilnehmer aus den fünf Pilotbranchen: Friseure, Kfz-Werkstätten, Fleischer, Bäcker und Apotheken haben die Möglichkeit, kostenlos eine Woche lang ein Elektroauto zu testen. Interessierte mittelständische Verbundgruppen und Unternehmen dieser Branchen können sich an klimaprofi@mittelstandsverbund.de wenden. Die Klimaprofis des MITTELSTANDVERBUNDES beraten Unternehmen natürlich nicht nur zur Elektromobilität, sondern umfassend über die Einsparung von Ressourcen und Reduzierung von Kosten.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Sabine SchäferKlimaprofi Mittelstand
Dr. Sabine Schäfer Klimaprofi Mehr Infos
Klimaprofi Mittelstand
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht