Fördergeld für E-Tankstellen: So geht’s

Eine neue Förderung unterstützt Mittelständler beim Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis Ende April mit bis zu 40 Prozent. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 23.02.2017 – Wer ein Elektroauto fährt, hat es bisher schwer gehabt. Denn die Ladestationen für E-Autos in Deutschland sind nach wie vor begrenzt. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur in der Bundesrepublik soll sich das nun ändern. Ob eigene Elektroflotte oder Kundenparkplätze: Das Mitmachen zahlt sich aus. Denn die Ausgaben können vom Staat mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. 

„Mit Blick auf drohende Einschränkungen und Verbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in der Innenstadt war es lange überfällig, dass auch verbindliche Anreize gesetzt werden, um die noch fehlende flächendeckende Infrastruktur auszubauen und Elektroautos zur Alltagstauglichkeit zu befähigen“, erklärte Susan Kinne, Leiterin des Initiativkreises Elektromobilität beim MITTELSTANDSVERBUND.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ausbau einer öffentlich zugänglichen Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) sowie einer öffentlich zugänglichen Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt). Bis Ende April kann die Förderung dabei wie folgt beantragt werden:

  • Normalladepunkte bis einschließlich 22 Kilowatt werden gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent, bis höchstens 3.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Schnellladepunkte werden gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent, bis höchstens 12.000 Euro für Ladepunkte kleiner als 100 Kilowatt.
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 100 Kilowatt werden mit maximal 40 Prozent und höchstens 30.000 Euro gefördert.
  • Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 Prozent, bis höchstens 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und maximal 40 Prozent bis höchstens 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.

Anträge bis Ende April

Ab dem 1. März können Unternehmen Anträge stellen. Das BMVI wird nach Ablauf der Förderphase einen zweiten Förderaufruf starten. Die Höhe der Förderung nach April ist allerdings noch nicht bekannt.

Wer sich für eine Förderung entscheidet, sollte mit dem Bauvorhaben allerdings noch warten. Denn um das Fördergeld zu kassieren, darf mit dem Bau der Ladestationen erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Immerhin: Die Planung und Genehmigungsverfahren dürfen schon im Vorfeld der Bewilligung gestartet werden.

Förderung auch für bestehende Ladestationen

Von dem Zuschuss der Bundesregierung können auch Unternehmer profitieren, die bereits vor dem Förderprogramm Ladestationen errichtet haben. Denn wer nachweisen kann, dass mit der Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten ein grundsätzlicher Mehrwert entsteht, kann auch diese Kosten geltend machen.

„Gerade für den kooperierenden Handel sind E-Tankstellen auf dem eigenen Kundenparkplatz eine gute Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu behaupten“, so Kinne. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Denn wer Ladestationen für Elektrofahrzeuge anbietet, der kann auf mehr Kundschaft hoffen.

Die Förderung war notwendig geworden, da die Ladeplätze für Elektrofahrzeuge in Deutschland nach wie vor kaum ausgebaut waren. Zuletzt zeigte eine Studie des Deutschen Luft- und Raumfahrzentrums (DLR) und des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), dass etwa 33.000 öffentliche- und halböffentliche Ladepunkte für den Alltagsverkehr in der Bundesrepublik benötigt werden, um bis 2020 das Ziel von einer Millionen Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen zu bewerkstelligen. Bisher stehen allerdings nur 6.500 Ladepunkte zur Verfügung.

MITTELSTANDSVERBUND bietet Informationen zum Thema

Wo sich der Einsatz lohnt und wie Unternehmen die Ladeinfrastruktur angehen können, weiß auch der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands. DER MITTELSTANDSVEBRUND erstellt für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bäcker-, Fleischer- und Friseurhandwerk sowie Apotheken und Kfz-Werkstätten im Rahmen des Projekts „Klimaprofi für den Mittelstand“ kostenlose Mobilitätskonzepte. Darüber hinaus bietet der Spitzenverband seinen Mitgliedern mit dem Initiativkreis Elektromobilität regelmäßig eine Plattform zum Erfahrungsaustausch mit Experten und anderen Verbundgruppen.

Ab Anfang März stellt DER MITTELSTANDSVERBUND gemeinsam mit dem Institut für Handelsforschung (IfH) Köln und der BridgingIT GmbH eine Plattform zur Verfügung, die bei der Beantragung von Fördergeldern im Bereich Elektromobilität unterstützt und informiert. Die Plattform beinhaltet auch Rechentools, die kleinen und mittleren Unternehmen punktgenau errechnet, welche Investitionen sich wirklich lohnen.

Informationen über Förderprogramme finden Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES außerdem auf den Seiten des Projekts "Klimaprofi für den Mittelstand". 

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