Ladesäulen werden gefördert: Bundesregierung stellt 70 Millionen Euro bereit

Seit dem 22. November 2018 können beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wieder bis zu 40 Prozent Förderung für den Aufbau von e-Fahrzeug-Ladeinfrastruktur abgerufen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zu 10.000 Normalladepunkte (3,7 kW bis einschließlich 22 kW Ladeleistung) und bis zu 3.000 Schnellladepunkt zielgerichtet zu unterstützen. Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Berlin, 20.11.2018 – Die Henne- Ei-Diskussion wird im Hinblick auf den breitenwirksamen Einsatz von Elektromobilität stets und ständig geführt. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen weiteren Förderaufruf über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestartet. Über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) können vom 22. November 2018 bis zum 21. Februar 2019 Anträge zur Förderung für den Aufbau von Elektroladeinfrastruktur eingereicht werden. Zuschüsse sind mit bis zu 40 Prozent, bei einer maximalen Summe von bis zu 2.500 Euro Zuwendung für Normalladepunkte, und bis zu 50 Prozent, bei einer maximalen Fördersumme von bis zu 30.000 Euro, möglich.

70 Millionen Euro stehen bereit

Ziel der Bundesregierung ist es, bis zu 10.000 Normalladepunkte (3,7 kW bis einschließlich 22 kW Ladeleistung) und bis zu 3.000 Schnellladepunkt zielgerichtet zu unterstützen. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen, stellt die Bundesregierung rund 70 Millionen Euro bereit. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt grundsätzlich die öffentlichen Förderungen für Ladepunkte, jedoch sieht der Spitzenverband der mittelständischen Einkaufsgemeinschaften es kritisch, dass die Beantragung nicht stetig möglich ist, sondern erneut ein nur recht kurzer Zeitraum für die Einreichung vorgesehen ist.

„Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen benötigen Planungssicherheit. Eine Förderung, die auch bei kleinen Betriebseinheiten ankommt, sollte stetig zu beantragen sein, damit diese in den oftmals vergleichsweise langfristigen Planungsabläufen eines KMU Berücksichtigung findet.“ so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Erstmalig kommt in dieser Antragsphase ein webbasiertes Tool zum Einsatz, welches einen flächendeckenden und nachfrageorientierten Ausbau der Normal- und Schnellladeinfrastruktur gewährleisten soll. Die digitale Landkarte für die regionale Verteilung von Schnell- und Normalladepunkten wird eine Information zur Anzahl förderfähiger Ladepunkte in den jeweiligen Regionen geben, sowie über die maximale Förderquote bei Schnellladepunkten informieren.

Weitere Infos zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur erhalten Sie auf der Seite des BMVI.

Bei der BAV erreichen Sie die Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen der Förderrichtlinie unter Tel. Nr. 04941/602-555 oder E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

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