Licht aus: Keine Förderung mehr für Beleuchtung

Seit dem 10. Mai wird die energiesparende Erneuerung von Beleuchtung nicht mehr gefördert. Eine Anhebung der Einsparziele wäre aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES besser gewesen.

Berlin/Köln, 19.05.2016 — Der Mittelstand hat in den letzten Jahren kräftig in das Energiesparen investiert. Allein durch das Projekt „Mittelstand für Energieeffizienz“ des MITTELSTANDSVERBUNDES wurden seit 2012 rund 7.000 Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. In der Natur würden rund 560.000 Buchen benötigt, um diese Masse an Treibhausgasen wieder abzubauen.

Besonders beliebt war der Austausch von alter Beleuchtung in Verkaufsräumen, Lagerräumen und Büros. Bis zum 30. April 2015 konnten hier bis zu 30 Prozent Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Seit dem 10. Mai diesen Jahres ist damit nun leider Schluss. Mit der neuen Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien des BAFA (QST) wurde die Förderung von energieeffizienter Beleuchtung komplett gestrichen.

Das sieht DER MITTELSTANDSVERBUND kritisch. „Es wäre besser gewesen, das Einsparziel von bisher mindestens 35 Prozent anzuheben“, sagt Ernst Panse, Leiter Klima und Energie beim Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes. So hätte zum einen der Innovationsdruck bei den Beleuchtungsherstellern erhöht werden können. Und die Nutzer dieser hocheffizienten Anlagen hätten einen Zuschuss bekommen.

„Leider wurde diese Anreizmöglichkeit in der jetzt vorliegenden Richtlinie komplett verhindert“, kritisiert Panse. Viele Unternehmen seien außerdem erst über die Beleuchtung in das Thema "Energieeffizienz" eingestiegen und hätten sich anschließend weiter damit beschäftigt.

Derzeit ist eine staatliche Förderung für die Beleuchtungssanierung nur über ein zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. „Wegen des geringen Zinsniveaus gehen wir aber nicht davon aus, dass viele kleine und mittlere Unternehmen dieses Angebot in Anspruch nehmen“, so Panse. Eine unkomplizierte und unbürokratische Förderung als nicht zurückzuzahlender Zuschuss sei gegenüber der Zinsvorteil-Lösung für mittelständische Unternehmen wesentlich besser geeignet.

Das Förderprogramm QST wurde in wesentlichen Punkten verändert.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Antragsberichtigt sind alle Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorweisen können, unabhängig von der Größe der Unternehmen. Lediglich die Fördersätze liegen für KMUs bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei nicht-KMUs reduziert sich der Fördersatz auf 20 Prozent.
  • Die Netto-Investitionsgrenze wurde auf 2.000 Euro gesenkt.
  • Es ist eine Förderung von Neuanschaffungen möglich.
  • Die Förderbeträge sind Standortabhängig (nicht in Abhängigkeit von Antragsteller!) begrenzt auf:
    • 30.000 Euro bei der Einzelmaßnahme
    • 150.000 Euro bei der Systemischen Optimierung
  • Für die Inanspruchnahme der Systemischen Optimierung genügt der Einsatz einer Querschnittstechnologie.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen durch den Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien.

Förderfähig sind folgende Technologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnische Anlagen (RLA)
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen für eine Wärmenutzung in Prozessen
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

Grundlegend unterscheidet sich die QST-Förderung in eine Einzelmaßnahmenförderung und eine Förderung für die Optimierung technischer Systeme. Ob ein konkretes Produkt förderfähig ist, wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Dazu fasst das BAFA die notwendigen Informationen in ihren Merkblättern zusammen. Die Optimierung technischer Systeme wird auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes bezuschusst, welches von einem zugelassenen Energieberater erstellt wird. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IST-Zustand erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht