Aufruf der Bundesregierung: MITTELSTANDSVERBUND unterstützt Beschäftigung Geflüchteter aus der Ukraine ausdrücklich

In einem gemeinsamen Brief rufen Bundesinnenministerin Faeser und Bundesarbeitsminister Heil dazu auf, die Beschäftigung Geflüchteter aus der Ukraine in Deutschland mit vereinten Kräften zu fördern. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt dieses Ziel ausdrücklich und appelliert deshalb an seine Mitglieder, sich aktiv an der Beschäftigung Geflüchteter zu beteiligen. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration schafft nicht nur individuelle Perspektiven, sondern kann auch einen Beitrag zum Abbau von Fachkräfteengpässen leisten.

Berlin, 13.05.2022 – Mit einem am 11. Mai verfassten gemeinsamen Anschreiben an die Länder und Verbände werben Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nachdrücklich dafür, die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine zu unterstützen und eine schnelle Beschäftigungsaufnahme möglich zu machen. Dabei weisen sie darauf hin, dass die rechtlichen Hürden, die einer schnellen Beschäftigung Geflüchteter ansonsten im Wege stünden, mittlerweile weitestgehend abgebaut werden konnten. So haben Schutzsuchende aus der Ukraine bereits nach Beantragung des vorübergehenden Schutzes einen sofortigen und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können demnach in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch in der Zeitarbeit), eine Ausbildung oder auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sowohl die sogenannte Fiktionsbescheinigung nach Beantragung des Titels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt" als auch eine spätere Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erlauben dies.

Damit erhalten auch Arbeitgeber – anders als in der Vergangenheit – frühzeitig Rechtssicherheit. Eine gesonderte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Somit können die oft sehr gut ausgebildeten Geflüchteten entsprechend ihrer Qualifikation eingestellt werden – auch wenn ihre Abschlüsse noch nicht anerkannt sein sollten. Dies gilt zumindest für die sogenannten nicht-reglementierten Berufe. In den reglementierten Berufen – darunter z.B. solche im medizinischen Bereich – liegen die Hürden für eine schnelle Beschäftigung bedauerlicherweise weiterhin deutlich höher. Die notwendige Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörden für die Erlaubnis der Erwerbstätigkeit stellt in den nicht-reglementierten Berufen aber in aller Regel keine Hürde dar.

Darüber hinaus können sich Arbeitgeber bei allen relevanten Fragen an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen vor Ort wenden. Auch die Geflüchteten können besondere Angebote wahrnehmen: Insbesondere stehen ihnen die entsprechenden Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) offen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine von der BA erstellte Übersicht der Förderinstrumente aus dem März 2022 stellen wir an dieser Stelle zur Verfügung. Mehr Unterstützung könnten Bund, Länder und Kommunen allerdings noch beim Angebot von Sprachkursen leisten. Da deutsche Sprachkenntnisse einen zentralen Faktor für die Beschäftigungsperspektive darstellen, muss es hier möglichst breite und praktikable Angebote geben.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Initiative von Bundesinnenministerin Faeser und Bundesarbeitsminister Heil als wichtigen Impuls, damit die Beschäftigungsaufnahme Geflüchteter aus der Ukraine noch häufiger gelingt. Auch den damit verbundenen Appell an die Wirtschaft greift DER MITTELSTANDSVERBUND voller Überzeugung noch einmal auf und gibt ihn gerne weiter: Alle Kooperationen im Mittelstand sowie deren Anschlusshäuser sind weiterhin dazu aufgerufen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete im eigenen Unternehmen zu prüfen und – dort wo möglich –
. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen wir gerne zur Verfügung. Zusätzlich zu der in dieser schwierigen Situation besonders wichtigen individuellen wirtschaftlichen Perspektive, die für Geflüchtete mit einer Beschäftigungsaufnahme verbunden ist, kann die Beschäftigung auch für die Unternehmen sehr vorteilhaft sein und bestehende Fachkräfte- sowie generelle Personalengpässe zumindest etwas verringern.

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