Neuer EU-Beihilferahmen macht den Weg frei – Unterstützung für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Die Europäische Kommission hat sich auf eine Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen geeinigt. Damit können die Regierungen der Mitgliedstaaten Hilfen zur Unterstützung der Unternehmen infolge des Ukraine-Kriegs beschließen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt vor dem Hintergrund der aktuellen erheblichen Energiepreissteigerungen, dass die Kommission damit Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Weg geebnet hat – es bleibt allerdings abzuwarten, in welchem Umfang und mit welchen konkreten Hilfen die Bundesregierung die nun eröffneten Möglichkeiten nutzen wird.

Berlin, 30.03.2022 – Am 23. März 2022 hat die Europäische Kommission einen neuen befristeten Krisenrahmen verabschiedet, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu begrenzen. So erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung der von den wirtschaftlichen Folgen betroffenen Unternehmen. Der nun beschlossene Beihilferahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Ähnliche befristete Beilhilferahmen gelten auch für die Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Krise.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten sind für die konkrete Ausgestaltung ihrer jeweiligen Hilfsprogramme zuständig. Die Kommission setzt mit ihrer Entscheidung nur einen beihilferechtlichen Rahmen für diese Programme. Dabei sieht der Rahmen aber grundsätzlich drei Arten staatlicher Beihilfen vor, für die jeweils bestimmte Bedingungen gelten:

Direkte staatlichen Beihilfen an betroffene Unternehmen

  • Diese staatlichen Beihilfen – einschließlich direkter Zuschüsse – können bis zu 35.000 € für betroffene Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, und bis zu 400.000 € pro Unternehmen in allen anderen Sektoren betragen
  • Die Hilfen müssen nicht unmittelbar an einen Anstieg der Energiepreise gekoppelt sein, da die Folgen für die Wirtschaft aus Sicht der Kommission unterschiedlich ausfallen – etwa durch Unterbrechungen der Lieferkette

Liquiditätshilfen in Form staatlicher Garantien und subventionierter Darlehen

  • Die Mitgliedstaaten können staatliche Garantien in Form von subventionierten Prämien gewähren, wobei die Jahresprämien für neue Darlehen auf den geschätzten Marktsatz gesenkt werden; dies soll sicherstellen, dass Banken weiterhin Kredite an betroffene Unternehmen vergeben.
  • Mitgliedstaaten können öffentliche und private Darlehen mit subventionierten Zinssätzen ermöglichen – mit einem Zinssatz, der mindestens dem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich festgelegter Kreditrisikoprämien entspricht
  • Für den maximalen Kreditbetrag gelten spezifische Grenzen – basierend auf Betriebsbedarf, Umsatz, Energiekosten und Liquiditätsbedarf

Staatlichen Beihilfen zum Ausgleich hoher Energiepreise

  • Es können Beihilfen jeglicher Art – einschließlich direkter Zuschüsse – bereitgestellt werden, um Unternehmen, besonders solche mit einem hohen Energiebedarf, für zusätzliche Kosten aufgrund der jüngsten Energiepreissteigerungen zu kompensieren
  • Die Gesamtbeihilfe pro Unternehmen darf 30 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen; der Höchstbetrag ist auf 2 Mio. Euro gedeckelt
  • Wenn Unternehmen Betriebsverluste erleiden, können die Mitgliedstaaten darüber hinaus weitere Beihilfen gewähren; möglich sind bis zu 25 Mio. Euro für energieintensive Unternehmen und bis zu 50 Mio. Euro für Unternehmen in ausgewählten Sektoren (z. B. Aluminiumherstellung, Glasfasern, Düngemittel)

Sinnvoller Rahmen für Wirtschaftshilfen zugunsten betroffener Unternehmen

Der neue Beihilferahmen der EU-Kommission ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ausdrücklich zu begrüßen. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs geraten viele, insbesondere mittelständische Unternehmen erneut finanziell unter Druck. Vor allem der massive Anstieg der Energiepreise, aber auch die Einschränkungen in der Lieferkette sorgen hier für zusätzliche Belastungen. Es ist daher angemessen, dass ein neuer Beihilferahmen zumindest vorübergehend den Weg für geeignete Wirtschaftshilfen frei macht. Die Bundesregierung ist aufgerufen, diesen beihilferechtlichen Rahmen auch zu nutzen und schnellstmöglich entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu beschließen. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht sachgerechte Liquiditätshilfen in Anlehnung an die Systematik der Corona-Überbrückungshilfe als den geeignetsten Weg an, um gezielt die besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Durch die Erfahrungen mit der Überbrückungshilfe besteht über diesen Weg auch die beste Chance, neue Wirtschaftshilfen möglichst schnell anlaufen zu lassen. Über die konkreten Unterstützungsprogramme der Bundesregierung wird DER MITTELSTANDSVERBUND selbstverständlich zu gegebener Zeit informieren.

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