PSVaG lädt zur virtuellen Mitgliederversammlung – MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stimmrechte der Verbundgruppen wahr

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG), des Trägers der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, findet aufgrund der COVID-19-Pandemie als "virtuelle Versammlung" statt am Dienstag, den 29. Juni 2021 11.00 Uhr.

Mitglieder des PSVaG und damit teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung in einer insolvenzsicherungspflichtigen Form durchführen und Beiträge zum PSVaG entrichten. Die Mitgliederversammlung dient der Abwicklung der nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Regularien. Die Einladungsunterlage des PSVaG finden Sie zu Ihrer Information anbei.

Aufgrund der besonderen Corona-Situation können die Mitglieder und ihre Bevollmächtigten in diesem Jahr nicht physisch an der Mitgliederversammlung teilnehmen; die gesamte Versammlung wird aber in Bild und Ton übertragen. Ordnungsgemäß zur virtuellen Sitzung angemeldete Mitglieder können ihr Stimmrecht entweder im Wege elektronischer Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht wahrnehmen.

Die unmittelbare Teilnahme der Mitglieder an der Mitgliederversammlung ist indes nicht erforderlich. Das Stimmrecht – jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme – kann vielmehr auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. wird auch in diesem Jahr für seine Mitglieder an der (virtuellen) Mitgliederversammlung teilnehmen. Eine Vielzahl der MITTELSTANDSVERBUND-Mitglieder, die auch Mitglieder des PSVaG sind, haben dem MITTELSTANDSVERBUND daher in den vergangenen Jahren bereits eine Dauervollmacht für die Vertretung und Ausübung des Stimmrechts übertragen. Diese Dauerübertragung gilt, solange die Dauervollmacht nicht widerrufen wird bzw. der Bevollmächtigte nicht selbst an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bereits erteilte Dauervollmachten bedürfen daher keiner Erneuerung.

Mitglieder, die dem MITTELSTANDSVERBUND noch keine Dauervollmacht erteilt haben oder von der alternativen Möglichkeit Gebrauch machen, eine einmalige Vollmacht nur für die Mitgliederversammlung am 29.06.2021 zu erteilen, werden gebeten,  die beigefügte Vollmacht vollständig ausgefüllt mit Namen, Anschrift und Betriebsnummer des Mitglieds bis spätestens zum

21.05.2021 (Eingang)

an den MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. Büro Köln, An Lyskirchen 14, 50676 Köln, zurückzusenden.

Die Einhaltung dieses Termins ist notwendig, weil die Anmeldung der Mitglieder bzw. Bevollmächtigten zur Mitgliederversammlung beim Vorstand des PSVaG bis zum 31.05.2021 zwingend vorgeschrieben ist.

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