ServiCon Webinar: Europäische Entwaldungsverordnung – Was nunmehr zu beachten ist

Bereits am 29. Juni 2023 trat die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation („EUDR“)) in Kraft. Sie gilt grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2024; für KMU beginnt die Anwendbarkeit am 30. Juni 2025. Betroffene Unternehmen unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten, soweit sie relevante Rohstoffe und Erzeugnisse im EU-Binnenmarkt ein- oder ausführen oder darauf bereitstellen.

Köln, 02.05.2024 – Auch mittelständische Unternehmen sollten sich daher vorbereiten, um weiterhin Rohstoffe wie etwa Holz, Kautschuk, Kakao und hieraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen beziehungsweise ausführen zu dürfen. Doch welche Pflichten bestehen konkret und welchen Prozess muss mein Unternehmen in den nächsten Monaten aufbauen, um den Verpflichtungen der Verordnung zu entsprechen?

Die ServiCon Service & Consult eG lädt Sie daher zu dem Webinar „Europäische Entwaldungsverordnung – Was nunmehr zu beachten ist“ am 28. Mai 2024 um 9.00 Uhr ein. Als Referentin konnten wir Frau Sandra Bausch, Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – unserem neuen Partner im ServiCon Rechtsanwalts-Netzwerk – gewinnen.

Themenschwerpunkte sind:

  • Regelungsbereich der Verordnung
  • Betroffene Unternehmen
  • Betroffene Warengruppen
  • Zu erfüllende Sorgfaltspflichten
  • Verhältnis zur EU-Holzhandelsverordnung und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Webinar ist kostenlos und richtet sich an Verbundgruppen-Zentralen, die in den entsprechenden Produktgruppen tätig sind. Wenn Sie bereits jetzt konkrete Fragestellungen haben, die im Webinar behandelt werden sollen, können Sie diese gerne an unseren Moderator, Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND stellen.

Zur kostenfreien Anmeldung

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Ansprechpartner

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