Althaus drängt auf Insolvenzanfechtungsreform

In einem Brief an Bundesfinanzminister Schäuble fordert MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus, das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Insolvenzanfechtung endlich zum Abschluss zu bringen.

Berlin, 14.06.2016 - DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich seit mehreren Jahren für eine Korrektur der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung ein. Denn für mittelständische Unternehmen besteht nicht nur eine fatale Rechtsunsicherheit. Die große Zahl der Anfechtungen summieren sich für den kooperierenden Mittelstand zu einem erschreckenden Kostenfaktor.

MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter AlthausDie Bundesregierung hat im vergangenen Herbst einen Reformvorschlag vorgelegt, der zahlreiche Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz für den Mittelstand vorsieht. Umso bedauerlicher ist es, dass das Gesetz den parlamentarischen Beratungsprozess noch nicht vollständig durchlaufen hat. MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus fordert die Politik deshalb zu raschem Handeln auf. In einem Brief an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble schreibt er:

"Es gehört in vielen Branchen notwendiger Weise zur gängigen Praxis, Zwischenfinanzierungen zu organisieren oder saisonale/witterungsbedingte Einflüsse in Abstimmung mit den Auftragnehmern zu meistern. Die Refinanzierungsformen des Lieferantenkredites, der Nutzung von Zahlungszielen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen, sind neben der Refinanzierung durch Finanzinstitute flexible, kurzfristig genutzte Instrumente, denen gerade im Mittelstand eine sehr hohe Bedeutung zukommt.

"Mit Bedauern stelle ich fest, dass sich die abschließende Beratung zur Reform der Insolvenzanfechtung im Bundestag verzögert." Günter Althaus, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES

Der Lieferantenkredit, der durch die aktuellen Probleme bei der Insolvenzanfechtung immer stärker in Gefahr gebracht wird, beläuft sich in Deutschland auf rund 400 Milliarden Euro im Jahr und übertrifft damit den Betrag für kurzfristige Bankkredite um mehr als das Doppelte.

Die vorgesehene Korrektur der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung ist deshalb ein bedeutender Beitrag dafür, dass der Lieferantenkredit seine Funktion als 'Bank' des Mittelstandes erfolgreich fortführen kann. Besonders erfreulich ist der Vorschlag zur Neuregelung des § 133 InsO. Hierdurch wird die Rechtssicherheit für mittelständische Unternehmen wesentlich erhöht. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Risiken begrenzt und der Erhalt von wirtschaftlich instabilen Unternehmen erleichtert, in dem mehr Spielraum für Restrukturierungen und den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätze geschaffen wird.

Der gesetzgeberische Handlungsbedarf wurde in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 24. Februar bestätigt. Mit Bedauern stelle ich jedoch fest, dass sich die abschließende Beratung im Bundestag verzögert.

Deshalb bitte ich Sie darum, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die strittigen Punkte des Gesetzentwurfs, wie das sog. Fiskusprivileg, einer raschen Lösung zugeführt werden und das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss gebracht wird, um für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen."

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