BGB-Novelle: Justizministerium zeigt sich unnachgiebig

Trotz erheblicher Kritik an den Vorschlägen zur Neufassung einiger Vorschriften im Gewährleistungsrecht bleibt das Bundesjustizministerium bei seinem Standpunkt. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert, dass die versprochene Entlastung der Handwerksbetriebe im Ergebnis zunichte gemacht wird.

Brüssel, 03.12.2015 — Der Entwurf zur Novellierung des BGB liegt bereits seit einiger Zeit auf dem Tisch. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wollte die Bundesregierung ursprünglich die Situation von Handwerkern in den sogenannten Ein- und Ausbaufällen verbessern. So muss ein Handwerker, der mangelhaftes Baumaterial gekauft und dieses in Unkenntnis des Mangels bei einem Dritten verbaut hat, nach der bestehenden Rechtslage auch für die Kosten des Ausbaus einer mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sache aufkommen. Auch wenn der Mangel und die damit entstandenen Kosten nicht durch den Handwerker, sondern vielmehr durch den Hersteller des mangelhaften Produktes entstanden sind, hat dieser keine Möglichkeit, diesen Schaden gegenüber seinem Lieferanten oder direkt dem Hersteller geltend zu machen.

Im Ergebnis keine Verbesserung bei Ein- und Ausbaukosten

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte daher seit langem gefordert, dass eine Änderung dieser einseitig belastenden Rechtslage durch die Bundesregierung herbeigeführt wird. Abhilfe schien durch den im September veröffentlichten Referentenentwurf zu kommen – doch leider nur vordergründig.

"Auch wenn jetzt festgeschrieben werden soll, dass ein Handwerker einen Anspruch auf Weiterreichung des durch den Aus- und Einbau mangelhafter Sachen entstandenen Schaden in der Lieferkette haben soll, soll diese Möglichkeit zwischen Unternehmern vertraglich ausgeschlossen werden können", erklärt Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte beim MITTELSTANDSVERBUND. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erklärt zwar, dass ein Ausschluss "im Lichte" des Verbraucherrechts, wo eine solche vertragliche Regelung nicht möglich sein soll, unwirksam sein dürfe – es sei jedoch aus Sicht des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes nicht zu erwarten, dass sich Richter an dieser im Konjunktiv gehaltenen Formulierung orientieren werden. "Am Ende des Tages dürfte damit der Handwerker, mangels entsprechenden Verhandlungsgewichts, auch nach den neuen Regelungen auf seinen Kosten sitzen bleiben", kritisiert Zgaga.

MITTELSTANDSVERBUND: Prinzip der Stufenverantwortlichkeit beachten

Von einigen Stellen wird gegen eine Regelung im Sinne des Handwerkers vorgebracht, dass auch Großhändler ein schützenswertes Interesse daran hätten, nicht aus solchen Schadensfällen in Anspruch genommen zu werden. Vorgeschlagen wird in diesem Zusammenhang, der Handwerker solle sich doch an den Hersteller selber wenden, um einen solchen Schaden geltend zu machen. Dieses Argument verfängt aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES aber nur vordergründig. Denn der in Anspruch genommene Großhändler hätte auch nach dem jetzigen Referentenentwurf die Möglichkeit, diesen Schaden an den Hersteller – seinen Vertragspartner - weiterzureichen. Damit müsste sich jeder an seinen Vertragspartner halten. Dies sei ein Kernelement des deutschen Zivilgesetzes.

Sollte jedoch der Handwerker angehalten werden, sich im Schadensfall direkt an den Hersteller zu halten, müsste er mit einer Partei in Kontakt treten, mit der er zu keiner Zeit in Kontakt stand. Nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES könnte dies lediglich eine Option sein. Der Handwerker müsste sich jedoch zu jeder Zeit entscheiden können, auch seinen Lieferanten als direkten Vertragspartner in Anspruch nehmen zu können.

Klar ist, dass das an dieser Stelle äußerst starke Verbraucherrecht Belastungen für den Handel mit sich bringt. Klar muss aber auch sein, dass eine einseitige Belastung nur der Handwerker an dieser Stelle nicht richtig sein kann. Auch wenn das BMJV vorerst an seinem Referentenentwurf festhält, plädiert DER MITTELSTANDSVERBUND für eine gerechtere Verteilung der Risiken entlang der Lieferkette.

Weitere Informationen:

 BGB-Reform: Stufenverantwortlichkeit beachten
BGB-Reform: Justizministerium legt Referentenentwurf vor

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