Bundeskartellamt veröffentlicht Hinweispapier zum Thema Preisbindung

Insbesondere KMU sollen Hinweise zur Selbsteinschätzung erhalten, wo die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und illegalem Verhalten verläuft. DER MITTELSTANDSVERBUND ist zur Konsultation aufgerufen.

Berlin, 26.01.2017 – Nicht erst seit den im Jahre 2010 aufgenommenen kartellamtlichen Ermittlungen in der Lebensmittelbranche ist die Kommunikation zwischen Handel und Industrie und insbesondere die Frage, ob und wie über das Thema Preis gesprochen werden darf, höchst umstritten.

Bußgelder in Höhe von 260,5 Millionen Euro

Bundeskartellamtspräsident Andreas MundtDas hat auch das Bundeskartellamt (BKartA) erkannt. Die Bonner Behörde hat deshalb ein Hinweispapier veröffentlicht, welches Fragen des Preisbindungsverbots im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels beantwortet. Dies ist bereits der „zweite Versuch“ der Behörde, dieses komplexe, aber für die Wirtschaft überaus bedeutende Thema in einer für die Praxis tauglichen Art und Weise aufzubereiten. Im Jahre 2010 war eine sog. Handreichung der 11. Beschlussabteilung des BKartA von Wirtschafts- und Beraterseite scharf kritisiert worden – aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES teilweise zu Unrecht.

Grund für die neuerliche Veröffentlichung war ein umfassendes Verfahren, der sogenannte Vertikalfall, Ende 2016, das wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Millionen Euro gegen 27 Unternehmen verhängt hat. „Neben solchen klaren Verstößen gibt es auch Bereiche, in denen nach wie vor Unsicherheiten bei den Marktteilnehmern und daher Aufklärungsbedarf besteht“, erklärte der Präsident des BKartA, Andreas Mundt, am 25. Januar in Bonn.

Auch ein europäisches Problem

Mit dem Papier solle vor allem kleinen und mittleren Unternehmen ein Papier an die Hand gegeben werden, um die Grenzen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalen Verhaltens andererseits zu erkennen. Mit Praxisbeispielen sollen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Verbots im stationären Lebensmitteleinzelhandel erläutert werden.

Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten.

Hinweise als branchenübergreifender Wegweiser

Zwar gilt das Hinweispapier des BKartA expressis verbis nur für den Lebensmitteleinzelhandel. DER MITTELSTANDSVERBUND geht aber davon aus, dass die dort gefundenen Regeln in entsprechender Weise auch für zahlreiche andere Branchen sowie insgesamt das Vertikal-Verhältnis anwendbar sein dürften. Vor diesem Hintergrund wird sich der Spitzenverband an der Konsultation beteiligen und im Rahmen derer die gerade für Verbundgruppen besonders wichtigen Fragestellungen adressieren.

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