Bundestag beschließt Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte

Verbraucher sollen ausrangierte Elektrogeräte künftig an den Händler zurückgeben können. Das hat der Bundestag am 2. Juli beschlossen. Für den MITTELSTANDSVERBUND bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: mehr Bürokratie für stationäre Händler.

Berlin, 03.07.15 — Das beschlossene Gesetz, das die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in deutsches Recht umsetzen soll, regelt die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu. Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen. Für Händler sind damit neue Verpflichtungen verbunden.

Neben einer einmaligen Belastung im Umfang von mind. 1,8 Mio. Euro entstehen der Wirtschaft Kosten in Höhe von 97 Mio. Europro Jahr.

Konkret sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:
  • Große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern sollen künftig verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. (sog. 1:1 Rücknahme)
  • Kleinere Geräte - mit einer maximalen Kantenlänge von 25cm - sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. (sog. 0:1 Rücknahme)
  • Von diesen Rücknahmepflichten sind auch Online-Händler mit Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter betroffen.
  • Händler, die Altgeräte zurücknehmen, sollen der zuständigen Behörde die eingerichteten Rücknahmestellen vor Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzeigen.
  • Händler sind zudem an Meldepflichten gebunden: Sie müssen bis zum 30. April eines Jahres der sog. Gemeinsamen Stelle, die von ihnen im Vorjahr
o zurückgenommen Altgeräte
o zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Altgeräte
o verwerteten Altgeräte
o beseitigten Altgeräte
o in EU-Länder oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte mitteilen.

Das Gesetz hat am 10. Juli den Bundesrat passiert. Jetzt hat der Handel neun Monate Zeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt, dass abweichend von den europarechtlichen Vorgaben, die Rücknahmepflicht der Vertreiber bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes auf große Vertreiber beschränkt bleibt, um kleinere und mittelständische Vertreiber zu schützen. Insgesamt sei die Rücknahmepflicht für den Handel samt Bürokratiepflichten jedoch nicht nur ineffektiv, sondern belaste auch den stationären Handel über Gebühr.

Weitere Informationen:

Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte kommt
Deutschland hinkt bei Elektroschrott-Entsorgung hinterher
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

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