Datenschutz vs. Innovation?

Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar fordert MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Tim Geier, Büro Brüssel, ein klareres Verständnis der europäischen und nationalen Gesetzgeber hinsichtlich der Auslegung der seit nunmehr 4 ½ Jahren bestehenden Vorschriften.

Berlin/Brüssel, 27.01.2023 – Datenschutz ist ein Grundrecht und geht jeden etwas an. Der kooperierende Mittelstand ist dabei gut aufgestellt, die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Leider sieht es bei den damit befassten Verwaltungsbehörden oftmals anders aus: Allzu oft werden Nutzungs-Verbote ausgesprochen, ohne alternative Arten der Daten-Nutzung aufzuzeigen, oder sich mit Geschäftsmodellen näher auseinander zu setzen. Aus dem eigentlich sinnvollen Vorhaben wurde daher schnell ein Bürokratie-Monster, das Unternehmen mit zahlreichen Dokumentationspflichten, hohem Ressourceneinsatz und vielen Fragezeichen überhäufte. 

Mit Blick auf den Datentransfers zwischen der EU und den USA wird die Sache noch absurder: Denn seit der Schrems II Entscheidung des EuGH im Juli 2020 steht der Datenaustausch zwischen der EU und den USA vor erheblichen Unsicherheiten bzw. ist in den meisten Fällen schlicht unzulässig.  Konsequenzen sind erheblich: Denn bereits bei der Nutzung amerikanischer Dienstleister von E-Mail-Diensten, Programmen oder Cloud-Servern von Dienstleistern muss direkt eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des entsprechenden Datentransfers erfolgen. Aus einem Standard-Geschäftsvorfall wird dadurch ein Tagesordnungspunkt in Aufsichtsratssitzungen. Und das hemmt nicht nur Innovationen, sondern führt zu Bürokratie und breiter Verunsicherung.

Das nunmehr neu ausgehandelte Abkommen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen sollte daher für eine langfristige Rechtssicherheit an dieser Stelle sorgen. 

Gesetzgeber und Verwaltungen sind daher aufgefordert, den Unternehmen Wege aufzuzeigen, Daten möglichst schonend zu verwenden und dennoch die notwendigen Innovationen anzustoßen.

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