Genossenschaftsnovelle: Justizministerium legt Entwurf vor

Laut einem Referentenentwurf will das Bundesjustizministerium das Genossenschaftsgesetz reformieren. DER MITTELSTANDSVERBUND nimmt dazu nun Stellung.

Berlin, 07.12.2016 – Kurz vor Beginn des Wahljahres hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf zum Genossenschaftsgesetz vorgelegt. Mit dem Entwurf will das Ministerium insbesondere die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z.B. Dorfläden, Kitas, Altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) vorantreiben und Bürokratie abbauen. DER MITTELSTANDSVERBUND bezieht Stellung.

Zugang soll erleichtert werden

Der Entwurf dient nach eigenen Angaben der Umsetzung einer Vorgabe des Koalitionsvertrages, wonach für unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen soll, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Hierzu hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie über die Potentiale und Hemmnisse unternehmerischer Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft vorgelegt. Die Studie gibt allerdings keine konkreten Handlungsempfehlungen.

Mit dem Entwurf soll deshalb kleineren unternehmerischen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement, für die die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft oder der Genossenschaft wegen der damit verbundenen Kosten nicht zumutbar sind, der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Eine Rechtsform, die wenig Aufwand und Kosten verursacht. Das Beispiel in einzelnen Ländern zeigt, dass etwa Dorfläden in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins in der Praxis problemlos funktionieren. Um auf die Kritik zu reagieren, dass die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine zu unbestimmt geregelt seien und dies zu einer sehr unterschiedlichen Rechtsanwendung in den Ländern führe, schlägt der Entwurf vor, die Vorschriften über die Verleihung der Rechtsfähigkeit stärker zu konkretisieren und dadurch die Verleihungspraxis stärker zu vereinheitlichen.

Vereinfachte Pflichtprüfung für sehr kleine Genossenschaften

Zu diesem Zweck soll § 22 BGB verständlicher gefasst werden und eine Ermächtigung für eine Verordnung vorgesehen werden, durch die die Verleihungsvoraussetzungen nach § 22 BGB für Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement konkretisiert werden. Daneben soll bei sehr kleinen Genossenschaften jede zweite Pflichtprüfung in Form einer we¬niger aufwendigen, sogenannten vereinfachten Prüfung durchgeführt werden. Ferner sind weitere Regelungen zum Bürokratieabbau für alle Genossenschaften vorgesehen, um auch außerhalb der ganz kleinen Unternehmen die Gründung von Genossenschaften zu fördern.

Außerdem sieht der Entwurf des BMJV vor, die Transparenz bei Genossenschaften zu stärken. Hintergrund sind die bei den Beratungen zum Kleinanlegerschutzgesetz geäußerten Befürchtungen, dass wegen der Privilegierung von Genossenschaften unseriöse Unternehmen die Rechtsform der Genossenschaft wählen könnten.

DER MITTELSTANDSVERUND ist im Rahmen der Verbändeanhörung aufgerufen, zu dem Referentenentwurf bis zum 30. Dezember Stellung zu nehmen.

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