Gesetzentwurf Insolvenzanfechtung: MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stellung

Die Bundesregierung hat am 29. September den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. In seiner Stellungnahme fordert DER MITTELSTANDSVERBUND eine schnelle Umsetzung.

Berlin, 23.10.2015 — Kaum ein Gesetzentwurf wurde vom Mittelstand so herbeigesehnt, wie der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert eine diesbezügliche Reform bereits seit fast drei Jahren. Denn das geltende Insolvenzanfechtungsrecht - namentlich die Praxis der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO -führt gerade für kleine und mittlere Unternehmen zu unkalkulierbaren und teilweise existenzbedrohenden Risiken im Geschäftsverkehr.

Deutscher Bundestag, BerlinIn seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums begrüßt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes besonders die Klarstellung bei Zahlungserleichterungen. Zugunsten des Gläubigers wird nun vermutet, dass er in diesen Fällen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte. "Diese Änderung bringt dringend notwendige Rechtssicherheit für den Mittelstand", kommentiert Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES. Gerade für mittelständische Verbundgruppen hat die geltende Rechtslage häufig dazu geführt, dass sie ihrem förderwirtschaftlichen Auftrag nicht nachkommen konnten. "Deswegen hat sich DER MITTELSTANDSVERBUND bereits seit Jahren für eine Reform stark gemacht", so Zgaga. Auch die klare Reduzierung der Frist für eine Anfechtung von zehn auf vier Jahre hatte DER MITTELSTANDSVERBUND im Gesetzgebungsverfahren wiederholt gefordert.

Insgesamt begrüßt der Verband den Gesetzentwurf. In seiner Stellungnahme fordert er allerdings noch weitere Korrekturen, etwa bei der Privilegierung von Bargeschäften. DER MITTELSTANDSVERBUND hat die Stellungnahme sowohl an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates, als auch an die Ministerpräsidenten der Länder gesendet. In einem Schreiben fordert er diese dazu auf, darauf hinzuwirken, dass die verbliebenen Problemfelder für den Mittelstand noch beseitigt werden und der Entwurf dann auch schnell Gesetz wird.

Weitere Informationen:

Insolvenzanfechtung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf
Download: Gesetzesentwurf zur Änderung der Insolvenzanfechtung (PDF-Dokument)
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