Handwerk: Koalition beendet Haftungsfalle

Die erweiterte Mängelhaftung im Zusammenhang mit Aus- und Einbaukosten im Handwerk soll 2018 Geschichte sein. Die Bundestagsfraktionen haben sich auf ein neues Mängel- und Bauvertragsrecht geeinigt. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Einigung.

Berlin, 21.02.2016 – Lange hat sich die große Koalition mit der Haftungsfalle im Handwerk schwer getan. Sollen Handwerker einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten erhalten oder nicht? Nun scheint das Thema endlich vom Tisch. Die Bundestagsfraktionen haben sich auf ein neues Mängel- und Bauvertragsrecht geeinigt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Mehr Rechtssicherheit im Handwerk

Der neue Entwurf holt Handwerker damit aus der erweiterten Mängelhaftung. Verbauen Handwerker mangelhaftes Material, müssen Lieferanten künftig auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen. Nach bisheriger Rechtslage erhielten Handwerker nur neue, mangelfreie Ware, blieben aber nach dem Einbau mangelhafter Materialien auf den Kosten für den Ausbau der mangelhaften sowie (Wieder)Einbau der mangelfreien Ware sitzen. Eine Situation, die gerade bei kleineren Handwerksbetrieben zu existenzbedrohenden Folgen führen konnte.

Handwerker entscheiden über Nachbesserung

MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga zeigt sich zufrieden mit dem Kompromiss: „Der Entwurf schafft für die zahlreichen Handwerksbetriebe endlich mehr Rechts- und Planungssicherheit.“

Darüber hinaus gilt der neue Gesetzesentwurf für alle handwerklichen Tätigkeiten. Bisher sah der Entwurf nur Fälle vor, in denen Handwerker Material einbauen. Mit dem neuen Entwurf sind bspw. auch Maler- und Lackierarbeiten abgedeckt.

Außerdem sieht der Entwurf das Recht zur Wahl der Nachbesserung vor. Demnach dürfen Handwerker entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf gab noch dem Lieferanten das Wahlrecht.

Auf eine AGB-Festigkeit konnten sich die Fraktionen allerdings nicht einigen. Demnach können die Händler ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weiterhin ausschließen. Grund dafür ist die nach der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausreichende Rechtsprechung, die typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang ohnehin wie Verbraucher behandelt und somit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten schütze.

Zgaga: „Gelungener Kompromiss“

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich seit Jahren für eine ausgewogene Verteilung des Haftungsrisikos eingesetzt. Der Spitzenverband begrüßt deshalb den von den Fraktionen vorgelegten Kompromiss-Entwurf.

Zwar hatte sich der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes für eine klare und eindeutige Anspruchsposition des Handwerks stark gemacht, die nicht durch entsprechende AGB-Klauseln wieder ausgehebelt werden kann, so Zgaga.

„Wir sehen indes in der Tat auch die nicht seltenen Fälle, in denen die Verhandlungsposition zwischen einem kleineren Baustoffhändler und einem Großkonzern-Kunden nicht der zwischen Baustoffhändler und Handwerker entspricht. Vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass kleinere Handwerksbetriebe von der Rechtsprechung in der Regel als Verbraucher behandelt werden und damit eine abweichende AGB-Klausel unzulässig ist, erscheint der Kompromiss im Ergebnis gelungen“, so der Rechtsexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Nach dem Willen der Fraktionen soll der Gesetzentwurf bis Ende März im Bundestag verabschiedet werden. Die Reform soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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