Informationsveranstaltung zum LKW-Kartell

Die EU-Kommission hat Bußgelder wegen Kartellverstößen im LKW-Gewerbe verhängt. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert am 29. November in Köln, was Betroffene nun beachten müssen und wie sie über den Pool des MITTELSTANDSVERUNDES Schadenersatz geltend machen können.

Köln, 09.11.2016 – Für einige LKW-Hersteller wird es nun teuer. Mitte des Jahres verhängte die EU-Kommission gegen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF ein Rekordbußgeld in Höhe von 2,93 Milliarden Euro wegen Kartellverstößen. Den Unternehmen wird vorgeworfen, Verkaufspreise von Lastkraftwagen über Jahre abgesprochen zu haben.

MITTELSTANDSVERBUND bündelt Einzelfälle

Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können gegebenenfalls auf Schadensersatz klagen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat eine Klagebündelung erwägt und deshalb um Mitteilung gebeten, ob und in welchem Umfang die Verbundgruppen von dem Kartell betroffen sind. Über die Ergebnisse der Befragung und was Verbundgruppen und Anschlusshäuser nun beachten müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen, informiert der Spitzenverband am 29. November im MITTELSTANDSVERBUND-Büro in Köln.

„Wir haben in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Gesprächen und Verhandlungen mit Betroffenen, Verbänden, Kanzleien und Wettbewerbsökonomen geführt“, erklärt Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer für Recht und Wettbewerb im Verband. Nach Abschluss der Konsultationen bietet der Spitzenverband ein für Verbundgruppen einfaches und gleichermaßen attraktives Angebot zur Durchsetzung der Ansprüche. „Für die Informationsveranstaltung konnten wir außerdem den Kartellrechtler RA Dr. Christian Bahr von der Kanzlei fieldfisher sowie den renommierten Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Rainer Lademann gewinnen“, so Zgaga.

Bei der Veranstaltung stehen deshalb folgende Themen im Vordergrund:

  • Einführung und status quo des MITTELSTANDSVERBUND-Poolings
  • Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im LKW-Kartell
  • Mögliche Schaden(ersatz)höhe: Überhöhter LKW-Preis und Zinsen
  • Typischer Verfahrensgang bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen
  • Honorarmodell (u.a. quotale Beteiligung und Kostendeckelung)
  • Kostenszenarien (außergerichtlich, gerichtlich)
  • Vorteile des MITTELSTANDSVERBUND-Pools (u.a. Kostenreduzierung, Transparenz)

Interessierte Mitglieder des Verbandes sind herzlich dazu eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. „Die betroffenen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an der Bündelung der Ansprüche im Rahmen des MITTELSTANDSVERBUND-Pools zu beteiligen“, erklärt der Rechtsexperte. Das sei auch aus Kostensicht ratsam. Denn je größer der Pool, desto geringer werden die Kosten.

Über das Antwortformular können sich betroffene Mittelstandskooperationen für die Veranstaltung anmelden. Sofern eine Teilnahme nicht möglich ist, kann über das Formular auch Interesse an weiteren Informationen zur Klagebündelung mitgeteilt werden. Entsprechende Unterlagen werden dann per E-Mail weitergegeben.

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