InsO-Reform: Großes Interesse bei Info-Veranstaltungen

Fast 100 Teilnehmer informierten sich bei den bundesweiten Veranstaltungen des MITTELSTANDSVERBUNDES über die Neuregelungen zur Insolvenzanfechtung.

Hannover/ Köln/ Stuttgart, 03.07.2017 - Fast 100 Teilnehmer aus Verbundgruppen und Anschlusshäusern folgten der Einladung des MITTELSTANDSVERBUNDES und informierten sich in insgesamt drei Info-Veranstaltungen in Hannover, Köln und Stuttgart zu den Änderungen der Insolvenzordnung.

Hintergrund

Am 5. April trat – nach jahrelanger politischer Arbeit – endlich die Reform des Insolvenzanfechtungsrechtes in Kraft. Die Neugestaltung des Gesetzes trägt dabei in weiten Teilen die Handschrift des MITTELSTANDVERBUNDES. Diesem war es gelungen, die existenzbedrohende Lage vieler Kooperationen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen mit der Reform der Regelung zur Insolvenzanfechtung zu beseitigen.

Das Gesetz bringt Rechtsklarheit bei Zahlungserleichterungen und setzt die Frist der Vorsatzanfechtung von zehn auf vier Jahre herab. So können im Wirtschaftsleben sinnvolle und übliche Zahlungserleichterungen, die gerade auch in der genossenschaftlichen Idee verankert sind, künftig nicht mehr ohne weiteres zum Anlass einer Vorsatzanfechtung genommen werden.

MITTELSTANDSVERBUND informiert

Um allen Verbundgruppen und deren Anschlusshäusern die genauen Inhalte der Reform im Detail nahe zu bringen, bot der MITTELSTANDSVERBUND bundesweit drei Info-Veranstaltungen an.

Mit Erfolg: Fast 100 Teilnehmer, darunter zahlreiche Vorstände und Geschäftsführer aus Verbundgruppen sowie Mitarbeitern des Debitorenmanagements informierten sich über die Grundlagen des Anfechtungsrechtes, die Änderungen der Insolvenzordnung durch die Reform, insbesondere die Vorsatzanfechtung, das neue Bargeschäft sowie die aktuellen Probleme des Anfechtungsrechtes.

Als Referenten standen den Teilnehmern mit Rechtsanwalt Lutz Paschen bzw. Rechtsanwältin Carolin Jünemann von der Kanzlei Paschen Rechtsanwälte (Termine Hannover und Stuttgart) sowie Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp (Termin Köln) drei ausgewiesene Anfechtungsexperten zur Verfügung. So nutzten zahlreiche Teilnehmer die Gelegenheit, um auch individuelle Fallgestaltungen zu erörtern und konkrete Fragestellungen zu diskutieren.

Praxisnahe Erläuterung

Dabei erwies sich insbesondere die Tatsache als neuralgisch, dass Verbundgruppen in der Regel wesentlich bessere Kenntnis über die wirtschaftliche Lage ihrer Anschlusshäuser haben, als andere Gläubiger und ihnen just diese bessere Kenntnis im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter zum Nachteil gereichen kann. Hier gilt es, konsequent zu handeln und nur bestimmte Sachverhalte zu dokumentieren. Anhand zahlreicher Beispielsfälle wurden den Teilnehmern sehr praxisnah und individuell das Thema und die durch die Reform erreichten Neuerungen nahe gebracht.

Im Ergebnis waren sich alle einig: Durch die lang ersehnte Reform der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung ist es gelungen, den Verbundgruppen ein wesentlich stärkeres Argument zur Verteidigung von Anfechtungsansprüchen an die Hand zu geben, als dies vorher der Fall war. Nichtsdestotrotz dürfte es auch in Zukunft so sein, dass Insolvenzverwalter das Instrument der Vorsatzanfechtung versuchen werden zu nutzen, um zusätzlich Gelder zur Masse zu ziehen.

Die Voraussetzungen zur Abwehr derartiger Ansprüche sind aber nach der Reform wesentlich besser. In so weit erfolgte noch einmal der Appell an alle Verbundgruppen, von diesen neuen positiven Rechten auch Gebrauch zu machen und entsprechende Forderungen der Insolvenzverwalter nicht vorschnell zu bedienen oder zu vergleichen.

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