Kartellrecht und Preisbindungsverbot – Was ist zu beachten?

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht – DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Bonn, 19. Juli 2017 – Das Bundeskartellamt hat ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht. Ziel des Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern.

Die Hinweise richten sich dabei ausdrücklich auch an nicht speziell kartellrechtlich beratene Unternehmen kleinerer oder mittlerer Größe. Der finalen Fassung des Dokuments war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen.

Viele Verfahren in der Lebensmittelbranche angestoßen

Der Sitz des Bundeskartellamtes in BonnIn den letzten Jahren hat das Bundeskartellamt in der Lebensmittelbranche einige Verfahren ins Rollen gebracht und sich dabei auch intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Herstellern befasst.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft.“

Die Praxisbeispiele könnten auch mit Blick auf andere Wirtschaftsbereiche von Bedeutung sein, so Mundt weiter. Dies hänge allerdings davon ab, wie stark die dortigen Marktverhältnisse denen im stationären Lebensmitteleinzelhandel ähnelten.

Bei Preisabsprachen drohen hohe Bußgelder

In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche verhängt.

Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten. Das Hinweispapier soll die Leitlinien im Hinblick auf im stationären Lebensmitteleinzelhandel gebräuchliche Praktiken ergänzen. Sie können aber auch mit Blick auf Praktiken in anderen Wirtschaftsbereichen von Bedeutung sein. Dies hängt allerdings davon ab, wie stark die dortigen Marktverhältnisse denen im stationären Lebensmitteleinzelhandel ähneln.

DER MITTELSTANDSVERBUND gibt Hilfestellung

Vor diesem Hintergrund rät DER MITTELSTANDSVERBUND Verbundgruppen dazu, sich mit dem nun vorliegenden Hinweispapier aufmerksam zu beschäftigen und die eigenen Geschäftsprozesse und internen Abläufe in der Verbundgruppe einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, steht Ihnen DER MITTELSTANDSVERBUND gerne zur Verfügung.

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