Kartellrecht: Wirtschaftsministerium legt Entwurf vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Vorschlag zur Anpassung des Kartellrechts vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERUND kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Verbundgruppen und fordert Nachbesserungen.

Berlin, 11.07.2016 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 1. Juli den Referentenentwurf für die seit langem erwartete 9. Kartellnovelle zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Das Ministerium gibt Verbänden nun Gelegenheit, bis zum 15. Juli Stellung zu nehmen.  

Schwerpunkt der GWB-Novelle ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhand-lungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

Im Einzelnen stellt der Referentenentwurf auf folgende Kernelemente ab:

  • im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft zeitgemäße Anpas-sungen der Missbrauchs- und der Fusionskontrolle (§§ 18, 35 bis 39, 43a)
  • in Umsetzung des Koalitionsvertrages Regelungen zur kartellrechtlichen Behandlung von Kooperationen von Presseunternehmen (§ 30)
  • die Schließung von Rechtslücken im Bereich der Konzernhaftung und
  • die Rechtsnachfolge bei kartellrechtlichen Geldbußen (§§ 81 bis 81b, 186)
  • eine Regelung zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Kartellbehörden mit den Landesmedienanstalten, der KEK und den Datenschutzbehörden (§ 50c).

Digitalisierung wird weitgehend berücksichtigt

DER MITTELSTANDSVERBUND ist mit dem Referentenentwurf der Ansicht, dass sich das GWB mit seinen allgemeinen, sektorübergreifend geltenden kartellrechtlichen Vorschriften in der Praxis bewährt hat. Allerdings ist festzustellen, dass der das gesamte Wirtschaftsleben, gerade aber kleine und mittlere Unternehmen betreffende und noch immer rasant voranschreitende Digitalisierungsprozess eine besonders große Herausforderung für sämtliche Marktteilnehmer, aber auch für die Wettbewerbspolitik darstellt.

Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass der Referentenentwurf eine Anpassung des Kartellrechts ins Auge fasst, um so den Anforderungen des digitalen Zeitalters an die Wirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich die vorgeschlagenen Änderungen zur Sicherstellung einer wirksamen Fusionskontrolle gerade auf den sich dynamisch entwickelnden neuen Märkten sowie - dem Grunde nach - den Schutz vor Missbrauch von Marktmacht.

Spitzenverband fordert Liberalisierung des Per-Se-Verbots für Verbundgruppen 

Zu kritisieren ist allerdings zum einen die Entfristung des Verbots des Anbietens von Lebensmitteln unter Einstandspreis sowie die Verschärfung der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht, zum anderen die Tatsache, dass der Referentenentwurf - im Gegensatz zu der vorgeschlagenen Legalausnahme vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen - die sich ebenfalls zuspitzende Situation des kooperierenden Mittelstandes sowie die diesbezügliche Forderung des MITTELSTANDSVERBUNDES nach einem Nachteilsausgleich im Hinblick auf die Preispolitik nicht entsprechend würdigt.

Aus diesem Grund setzt sich der MITTELSTANDSVERBUND auch im Rahmen dieser 9. GWB-Novelle für eine Liberalisierung des Per-Se-Verbotes der Preisbindung in Verbundgruppen und Franchisesystemen ein.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird zu dem Referentenentwurf im Rahmen einer ausführlichen Ausarbeitung Stellung nehmen und dabei insbesondere die Belange der Verbundgruppen im Bereich der Preisbindung in den Vordergrund stellen.

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