LKW-Kartell: Modelle zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen

Wie können Verbundgruppen Schadensersatzansprüche im Falle der LKW-Kartelle geltend machen? DER MITTELSTANDSVERBUND stellt dazu Modelle zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen vor.

Berlin, 14.06.2017 - DER MITTELSTANDSVERBUND hatte bereits mehrfach über das LKW-Kartell sowie die damit zusammenhängende Fragestellung einer möglichen Bündelung von Schadenersatzansprüchen berichtet. In dieser Woche hat der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes nun zwei konkrete Modelle für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vorgestellt, die der Verband eigens für seine Mitglieder konzipiert bzw. verhandelt hat.

Zum Hintergrund

Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission eine Geldbuße gegen fünf LKW-Hersteller verhängt. Die Kommission hatte festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben. Von dem Beschluss betroffen sind insbesondere die Märkte für die Herstellung mittelschwerer (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen). Geschädigt sind potentiell alle Käufer, Mieter und Leasingnehmer, die zu hohe Preise für LKW bezahlt haben.

Was Betroffene wissen müssen

  • Den Preisaufschlag können Unternehmen ggfls. als Schaden zurückfordern, vorausgesetzt, es liegen noch Unterlagen vor, die den Kauf etc. belegen können; nach Aussagen von Experten kann typischerweise mit einem Schadenersatz von ca. zehn Prozent und mehr des Kaufpreises in Kartellverfahren gerechnet werden.
  • Der Preisaufschlag ist ab Zahlung mit ca. fünf Prozentpunkten über Basiszins zu verzinsen. Der Zinsanspruch wird in vielen Fällen daher ähnlich viel Wert sein wie der Schadensersatzanspruch.
  • Auch Leasingnehmer und Mieter von LKW haben vermutlich zu viel bezahlt und haben einen Schadensersatzanspruch.
  • Experten gehen davon aus, dass die überhöhten Preise auch noch nach Kartellende 2011 verlangt worden sind und Käufer daher bis 2015 Schadensersatzansprüche haben könnten.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat daraufhin im Sommer/ Herbst letzten Jahres im Wege einer Fragebogen-Aktion zunächst die Betroffenheit des kooperierenden Mittelstandes eruiert, Info-Veranstaltungen durchgeführt und sodann damit begonnen, verschiedene Modelle zur Geltendmachung von potentiellen Schadensersatzforderungen zu prüfen. Dabei haben wir von Anfang an berücksichtigt, dass eine individuelle Rechtsverfolgung für den Geschädigten ein erhebliches Kostenrisiko bedeutet und sich vor diesem Hintergrund eine gemeinschaftliche Vorgehensweise anbietet, um eine Reduzierung der Kosten zu erreichen.

In dieser Woche wurden nun zwei unterschiedliche Modelle vorgestellt:

1. Modell über Kanzlei Fieldfisher (Mittelstands-Pool)

DER MITTELSTANDSVERBUND hat zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Fieldfisher ein Konzept zur Durchsetzung der Ansprüche entwickelt. Im Zentrum steht dabei die gemeinsame Rechtsverfolgung durch mehrere Geschädigte ("Mittelstands-Pool"). Die Vorteile dieses Modells:

  • Reduzierung der Kosten durch Bündelung der Ansprüche (je mehr Fahrzeuge im Mittelstands-Pool sind, desto "günstiger" wird es)
  • Zusätzlich: Reduzierter Stundensatz der Rechtsanwälte
  • Zusätzlich: Deckelung der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten pro LKW (Maximalbetrag)
  • Zusätzlich: Unternehmen mit größerer Anzahl an betroffenen Fahrzeugen erhalten einen "Mengenrabatt" nach Staffel
  • Kostenteilung auch beim wettbewerbsökonomischen Gutachten

Alle Informationen rund um das Modell der Kanzlei Fieldfisher inkl. zahlreicher Rechenbeispiele finden sie hier.

Verbundgruppen und Anschlusshäuser, die sich für dieses Modell interessieren, nehmen bitte unmittelbar Kontakt zu unserer Kooperationskanzlei Fieldfisher, Herrn Dr. Christian Bahr, auf und verweisen dabei auf die Vermittlung durch den MITTELSTANDSVERBUND, Herrn Dr. Zgaga. Die Kontaktdaten lauten:

Herr RA Dr. Christian Bahr
Kanzlei Fieldfisher
Telefon:  +49 (0)211 987 092-0
Christian.Bahr@fieldfisher.com

2. Abtretungsmodell über financialright claims GmbH

Als weiteres Modell zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen möchte DER MITTELSTANDSVERBUND das Abtretungsmodell der financialright claims GmbH vorstellen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat durch eine Vereinbarung mit diesem Rechtsdienstleister unter Beteiligung der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und des Prozessfinanzierers Burford Capital die Voraussetzung dafür geschaffen, Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell auch im Rahmen eines "Abtretungsmodells" zu bündeln und gemeinsam gegenüber dem Kartell geltend zu machen. Die Vorteile dieses Modells:

  • Weder müssen die sich beteiligenden Unternehmen Teilnahmegebühren entrichten, noch haben sie Prozesskostenrisiken zu tragen.
  • Selbst für den Fall, dass die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ohne Erfolg bleibt, entstehen den beteiligten Unternehmen also keinerlei Kosten.
  • Zur Abgeltung ihres Aufwands erhält die financialright GmbH eine Erfolgsprovision. Dies bedeutet, dass im Erfolgsfalle nach Abzug sämtlicher Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Ökonomen etc. der dann übrig bleibende Schadenersatz zwischen Abtretendem und financialright aufgeteilt werden. Hier ist es dem MITTELSTANDSVERBUND gelungen, für unsere Mitglieder eine reduzierte Erfolgsprovision von 30 Prozent zu verhandeln. Das bedeutet, dass das geschädigte Unternehmen 70 Prozent erhält.

Nähere Informationen finden sich auf der Website www.truck-damages.de Fragen beantwortet gerne

Frau Winter
financialright GmbH
Telefon: +49(0)211-972 60 200

Eine Beteiligung an diesem "Abtretungsmodell" steht über das Webportal www.truck-damages.de offen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Nutzung der reduzierten Erfolgsprovision im Registrierungsprozess unter www.truck-damages.de Ihre Verbandsmitgliedschaft vermerken ("Ich bin Mitglied im MITTELSTANDSVERBUND - ZGV"). Ohne diese Angabe ist eine Nutzung der reduzierten Erfolgsprovision NICHT möglich.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Marc ZgagaDER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Marc Zgaga Geschäftsführer Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht