Wirtschaft drängt auf Insolvenzanfechtungsreform

Die Insolvenzanfechtungsreform muss endlich zum Abschluss gebracht werden, fordert DER MITTELSTANDSVERBUND in einem gemeinsamen Schreiben mit anderen Verbänden an die Politik.

Berlin, 13.09.2016 – Erbschaftssteuer, Flüchtlingspolitik, innere Sicherheit: Die Liste unerledigter Hausaufgaben für CDU, CSU und SPD ist lang. Noch ein Jahr hat die Große Koalition bis zur Bundestagswahl vor sich. Doch schon jetzt ist klar, dass nicht alle Themen des Koalitionsvertrags bis zur kommenden Wahl abgearbeitet sein werden.

Wirtschaftsverbände fordern zügige Lösung

Stillstand gibt es auch bei der Insolvenzanfechtungsreform. Nun fordert DER MITTELSTANDSVERBUND die Politik erneut dazu auf, das Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht zum Abschluss zu bringen. Unterstützung bekommt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands durch andere Wirtschaftsverbände, darunter der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA).

Bereits im Dezember 2015 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf dazu in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Doch ein Ende ist bisher nicht in Sicht. Mehrfach wurden Bundesregierung und Parlamentarier zu einem raschen Handeln aufgerufen. Zuletzt forderte MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine rasche Lösung in den noch strittigen Punkten des Gesetzentwurfs.

Bestehende Fehlentwicklungen beenden

In dem Schreiben an die Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesjustizministerium (Christian Lange), Bundeswirtschaftsministerium (Iris Gleicke), Bundesfinanzministerium (Dr. Michael Meister) und dem Bundesarbeitsministerium (Annette Kramme) sowie an zahlreiche Abgeordnete aus den Ausschüssen fordern die Verbände die Politik noch einmal dazu auf, den parlamentarischen Beratungsprozess zügig zum Abschluss zu bringen.

„Es besteht nach wie vor dringender Bedarf, in der Praxis der Insolvenzanfechtung bestehende Fehlentwicklungen der letzten Jahre entgegenzuwirken“, heißt es im gemeinsamen Schreiben, das auch der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann unterzeichnete.

Der Spitzenverband setzt sich seit mehreren Jahren für eine Korrektur der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung ein. Denn für mittelständische Unternehmen besteht nicht nur eine fatale Rechtsunsicherheit. Die große Zahl der Anfechtungen summieren sich für den kooperierenden Mittelstand zu einem erschreckenden Kostenfaktor.

Gesetzentwurf entlastet Mittelstand

Dass der Beratungsprozess nun schon seit Monaten still steht, stößt auch beim MITTELSTANDSVERBUND auf Unverständnis. „Die geltende Praxis kann gerade für mittelständische Unternehmen zur Existenzbedrohung werden“, warnt MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga. So kann ein Insolvenzverwalter bei zahlungsunfähigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre zurück.

„Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung werden Zahlungserleichterungen endlich klargestellt“, so Zgaga. Auch die Reduzierung der Frist von zehn auf vier Jahre sei begrüßenswert. „Ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Beratungsprozesses ist für mittelständische Unternehmen unabdingbar“, fordert Zgaga.

Neben dem MITTELSTANDSVERBUND und dem BGA unterzeichneten auch der Deutsche Raiffeisenverband, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Handelsverband Deutschland das Schreiben an die Politik.

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