Balance zwischen Delkredererisiko und Mitgliederförderung

Bereits zum fünften Mal trafen sich Verbundgruppen zum Delkrederetag. 70 Mittelstandsvertreter nahmen teil. Dabei wird klar: ein Problem bleibt weiterhin.

Göttingen, 24.02.2016 — Wie hält man die Balance zwischen Mitgliederförderung, juristisch zulässiger Beratung und Betreuung sowie den finanziellen Risiken, die aus dem Delkrederegeschäft entstehen. Das beschäftigte die 70 Teilnehmer des Delkrederetages am 24. Februar auf Einladung der Prof. Schumann GmbH in Göttingen. Zum fünften Mal trafen sich MITTELSTANDSVERBUND-Mitglieder und ServiCon-Partner, um über das schwierige Kreditmanagement in Verbundgruppen zu beraten.

Weniger ist mehr

Aber was sind überhaupt die klassischen Grundprobleme? Für Heinz Faessen, Leiter Kreditmanagement bei der ElectronicPartner Handel SE, ist das klar: Die Anschlusshäuser hätten in den Verbundgruppen viele unterschiedliche Ansprechpartner, die durch ein Berechtigungskonzept und eine Kommunikationsrichtlinie in eine Credit Policy eingebunden werden müssten.

Im Krisenfall, wenn eine Anschlusshaus-Insolvenz drohe, könnten die verteilten Erkenntnisse der Kooperationszentrale durch die Beratung finanziellen Schaden, z.B. aus einer Insolvenzanfechtung, verursachen. Und auch bei der Mitgliederberatung selbst sieht Faessen ein Problem. Denn durch die Vorschriften der Beraterhaftung sind der Unterstützung eines Anschlusshauses ebenfalls enge Grenzen gesetzt.

Um diese "Quadratur des Kreises" hinzubekommen, schlägt der Finanzexperte der Elektrohandelskooperation ein Content-Management-System (CMS) vor, das nicht nur die mit dem Mitglied besprochenen Themen, sondern eben eine Kommunikationssperre im Falle einer drohenden Insolvenz ermöglichen sollte.

Risikominderung an der Ladentheke

Beispiele aus der Praxis gibt es hier bereits. Die hagebau-Gruppe arbeitet schon seit längerem mit einem Zentralfakturierungssystem sowie einem Bestell- und Abrechnungssystem.

Um die aus dem Zentralfakturierungsgeschäft  nennenswerten Außenstände zu managen, hat das Unternehmen ein mehrstufiges Kreditmanagementsystem aufgebaut, das u.a. aus Rating, Jahresabschlussanalysen, Beratung und der Überwachung sowie einem mit neutralen Personen besetzten Kreditausschusses besteht, berichtete der Bereichsleiter für Recht und Finanzen der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH und Co. KG, Sven Grobrügge den Teilnehmern.

Schon seit vielen Jahren nutze die Baumarktkooperation das zentrale Erfassungs- und Analysetool JANA der Prof. Schumann GmbH und empfehle dies als Dienstleistung für ihre Großhändler. Das Ergebnis: Das Risiko "an der Ladentheke" des Großhandels konnte hier systematisch reduziert werden.

Darauf aufbauend hat hagebau nun auch die Prof. Schumann-Systeme in der eigenen Zentrale zur Überwachung und Betreuung der Anschlusshäuser eingeführt. Wichtigster Baustein ist dabei die Vollerfassung von allen Bilanzen und G+Vs der Gesellschafter. Möglich seien damit Standardreports für den Kreditausschuss sowie Risikofrüherkennung, Prozesssteuerung, Benchmarketing und natürlich die Gesellschaftergespräche. Diese Lösung entspricht schon in weiten Teilen des von dem Vorredner geforderten Modells.

Insolvenzanfechtung bleibt Thema

Das Thema der Insolvenzanfechtung rückte während der Diskussionen immer wieder in den Fokus. DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich hier seit fast vier Jahren federführend und sehr intensiv für eine Korrektur der mittelstandsfeindlichen Vorschriften zur Insolvenzanfechtung ein. Denn die in Verbundgruppen vorgesehene Förderung von Mitgliedern könne im Falle einer Insolvenz oft gegen die Zentrale verwendet werden, erläuterte Lutz Paschen, Geschäftsführer der Kanzlei Paschen Rechtsanwälte. An ausgewählten Beispielen veranschaulichte Paschen jedoch auch, das man sich schon heute erfolgreich juristisch zur Wehr setzen kann.

In dem derzeit diskutierten Regierungsentwurf zur Insolvenzanfechtung konnte DER MITTELSTANDSVERBUND eine Änderung einbringen, die beim Abschluss von im Wirtschaftsleben üblichen Zahlungserleichterungen zugunsten des Gläubigers von einer Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit beim Schuldner ausgeht.  Momentan befindet sich der Regierungsentwurf im parlamentarischen Beratungsprozess des Deutschen Bundestages. MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Wilfried Hollmann hatte zuletzt in einem Brief an die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, auf eine rasche Umsetzung der Reform gedrängt.

Zusätzlicher Schutz bei Insolvenzen

Im Falle einer Insolvenz helfen auch spezielle Versicherungslösungen. Die Spezialisten Markus Ignancy und sein Kollege Joest aus der Abteilung Kredit der R+V Versicherung wiesen darauf hin, dass auch die rückwirkende Insolvenzanfechtung und daraus resultierende Schäden grundsätzlich im Delkrederepool der R+V und des MITTELSTANDSVERBUNDES gedeckt seien. Sehr kurzfristig habe man hier für die 24 Verbundgruppen, die den Delkrederepool für die Absicherung ihrer Risiken aus dem Mitgliedergeschäft nutzen, eine pragmatische Lösung gefunden. Auch bei Neuverträgen sei die Möglichkeit eines rückwirkenden Schutzes  von Schäden durch Insolvenzanfechtungen gegeben.

Daneben sind Verbundgruppen auch gut beraten, sich im Risikomanagement passgenau abzusichern. Horst Meißel erklärte das spezielle Konzept der euro delkredere, das auf einer 100 prozentigen Abdeckung von Risiken durch zwei namhafte Versicherer fußt. Neben den Kunden aus dem kooperierenden Mittelstand (insbesondere Möbel) nutzen auch Handelskonzerne diese Möglichkeit der Optimierung in der Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Die rege Diskussion und das Feedback der ausrichtenden ServiCon-Partner  hat uns motiviert, weitere Veranstaltungen zu diesem "Dauerbrenner" der Verbundgruppen anzubieten. 

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