MITTELSTANDSVERBUND lud zum Round Table "Zentralregulierung und Umsatzsteuer"

Verbundgruppen nutzten die Chance zum Erfahrungsaustausch über die geänderte Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von weitergeleiteten Provisionen im ZR-Geschäft.

Köln, 30.10.2015 — Seit dem 03.07.2014 sehen sich zahlreiche Zentralregulierer vor der Herausforderung, die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Behandlung der Mehrwertsteuer in der Zentralregulierung umzusetzen. An diesem Tag hatte das höchste deutsche Finanzgericht entschieden, dass Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, mindern und dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden führen (Urteil BFH vom 03.07.2014, Az. V R 3/12).

Begründet wird die Änderung der bisherigen Rechtsauffassung damit, dass der Leistungsaustausch im Hinblick auf die Hauptforderung ausschließlich zwischen dem Vertragslieferanten und dem Anschlusshaus stattfinde. Eine Provision, die ein Zentralregulierer erhalte, sei hingegen kein Leistungsaustausch des Warengeschäftes. Deswegen führe eine Weitergabe eines Teiles der Provision an das Anschlusshaus auch nicht zu einer Entgeltminderung durch den Zentralregulierer.

Seit dem 27. Februar liegt auch das die BFH-Entscheidung umsetzende BMF-Schreiben vor, welches die Thematik aufgreift und näher erläutert. Der entsprechende Umsatzsteueranwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls geändert.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte die zentralregulierenden Verbundgruppen bereits im Oktober 2014 sowie April 2015 im Rahmen zweier Workshop-Veranstaltungen über die geänderte Rechtsprechung informiert.

Nun lud DER MITTELSTANDSVERBUND zu einem Round Table "Zentralregulierung und Umsatzsteuer" am 30. Oktober nach Köln ein, um im Rahmen eines Erfahrungsaustausches die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Rechtslage zu erörtern. 25 Teilnehmer folgten der Einladung und diskutierten zusammen mit Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte des Verbandes sowie dem als Gast geladenen Frank Gehring, Steuerexperte zum Thema Zentralregulierung bei pwc, u.a. folgende Punkte:

  • Wie sind künftig Zahlungen des Zentralregulierers an den Anschlusskunden umsatz- und ertragssteuerlich zu bewerten?
  • Gibt es eine Leistungsbeziehung zwischen Zentralregulierer und Anschlusshaus?
  • Welche Leistungen werden von der Finanzverwaltung anerkannt?
  • Wie sollten Anschlusshäuser über die Thematik informiert werden?
  • Wie werden die Jahre 2014 und März 2015, wo bisher noch keine Veranlagung erfolgt ist, von der Finanzverwaltung behandelt?
  • Gibt es bereits Erfahrungswerte aus einer verbindlichen Auskunft oder einer USt.-Sonderprüfung?

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