Vertragsfreiheit erhalten – Geoblocking nicht beschränken

Das in Brüssel derzeit geplante Verbot des Geoblocking ist ein plakatives Beispiel dafür, wie politische Zielsetzungen die Grundlage unserer Wirtschaftsordnung aushöhlen können. DER MITTELSTANDSVERBUND macht sich dagegen stark.

Berlin, 12.05.2017 - Eine freie Gesellschaft basiert auf einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Ihre wesentliche Voraussetzung ist die Beachtung der Grundsätze der Vertragsfreiheit. Diese werden daher in Deutschland verfassungsrechtlich als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) geschützt, sowie europarechtlich durch die Grundrechtecharta (Art. 16). Der Gesetzgeber muss daher auf Überregulierung durch zwingende Inhaltsvorgaben soweit wie möglich verzichten und den Vertragsparteien durch mehr dispositive Regelungen Raum für die Vertragsgestaltungsfreiheit lassen.

Diese Zielsetzung wird zusehends aus den Augen verloren.

So hat die Europäische Kommission unlängst einen Verordnungsvorschlag zum Verbot des sogenannten Geoblocking vorgelegt, der weitgehende Eingriffe in die Vertragsabschluss- und -gestaltungsfreiheit vorsieht.

Was ist Geoblocking?

Mit Hilfe des Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Websites für bestimmte Länder sperren oder auf Angebote weiterleiten, die für das einzelne Land speziell zugeschnitten wurden. Soweit Geoblocking in der EU praktiziert wird, kann dies gut und nachvollziehbar begründet werden.

So können von den Unternehmen selbst gesetzte und im Ausland nicht zu erfüllende Standards in Bezug auf die Verbraucherfreundlichkeit, die lokalen Vertriebsinfrastrukturen, die verschiedenen Zahlungssystemen oder Lieferantenvereinbarungen Geoblocking in der Praxis erforderlich machen. Mitunter ist Geoblocking sogar zwingend erforderlich, um die gesetzlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten (z. B. Jugendschutzvorschriften oder das Verbot von Online-Wetten) zu erfüllen.

AG Mittelstand für autonome Gestaltung

DER MITTELSTANDSVERBUND und mit ihm die Verbände der AG Mittelstand sehen mit Sorge, dass das von ihnen vertretene Freiheitsverständnis auch und gerade bei politischen Entscheidungsträgern in Deutschland und Europa immer weniger zum selbstverständlichen Konsens gehört. Stattdessen wird zunehmend versucht, sowohl das „Ob“ als auch das „Wie“ der Verhältnisse zwischen Privaten z. T. bis ins Details zu regeln.

Die zehn Verbände der AG Mittelstand treten dagegen für eine autonome Gestaltung der individuellen Lebenssituation auch im Wirtschaftsverkehr ein und lehnen Paternalismus entschieden ab, da dieser mit ihrem Verständnis einer freiheitlichen und pluralen Gesellschaft unvereinbar ist.

Vor diesem Hintergrund haben DER MITTELSTANDSVERBUND sowie die weiteren Verbände der AG Mittelstand ein Positionspapier geschrieben, um auf die durch das derzeitige Gesetzgebungsvorhaben zum Geoblocking entstehenden Gefahren hinzuweisen.

Pläne greifen in Vertragsfreiheit ein

Das Petitum: Das geplante Verbot des Geoblocking stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die vertragsrechtliche Inhalts- und Abschlussfreiheit dar. Der Eingriff ist nicht erforderlich und auch durch höherrangiges Recht wie den EU-Vertrag oder Antidiskriminierungsvorschriften nicht geboten. Das Verbot wird den Wettbewerb tendenziell beschränken und damit den Verbrauchern eher schaden als nutzen.

Mit dem Kontrahierungszwang stellt es nicht zuletzt die elementaren Grundsätze einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung in Frage. Das geplante Verbot des Geoblocking ist damit ein plakatives Beispiel, wie politische Zielsetzungen und der damit verbundene Wunsch nach einer pauschalen Gleichbehandlung für Alle bei gleichzeitiger Ignoranz guter ordnungspolitischer Grundsätze die Grundlagen einer freiheitlichen Wirtschafts- und damit Gesellschaftsordnung Stück für Stück aushöhlen können.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen DER MITTELSTANDSVERBUND, der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

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