Energie-Pakt für den Mittelstand

DER MITTELSTANDSVERBUND bezeichnet die Ergebnisse der Kabinettsklausur in Meseberg als "mehr als enttäuschend".

Berlin, 31.08.2022 – Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann dazu: "Die in den medialen Bildern verbreitete Harmonie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Gelegenheit zur Rettung des Mittelstandes in einer für viele Branchen existenzbedrohenden Lage ohne jedes Ergebnis verstrichen ist. Dringender denn je braucht es jetzt Entlastung für Unternehmen, gar einen Pakt zwischen der Politik und dem Mittelstand, der wirtschaftliche Perspektiven aufzeigt und zugleich den Weg aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ebnet.“  

„Ohne entschlossenes politisches Handeln stehen kurzfristig Existenzen mit hunderttausenden Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Ein Kahlschlag dieser Größenordnung schadet der gesamten Volkswirtschaft und kann deshalb nicht im Sinne von Gesellschaft und Politik sein. Wenn der Schulterschluss zwischen Politik und Mittelstand nicht gelingt, riskieren wir unsere Zukunft. Wer jetzt nicht durch die Krise kommt, droht endgültig vom Markt zu verschwinden. Ein endgültiges Aus für mittelständische Unternehmen hätte fatale Folgen. Wirtschaft und Gesellschaft werden andere ein. Es geht jetzt ums Ganze: das Lebenselixier der deutschen Wirtschaft.“, appelliert Veltmann.

Mittelstand systemrelevant, aber akut in Bedrängnis

Der Mittelstand ist mehr als ein Teil der Wirtschaft. Er ist Initiator und Garant einer vielfältigen und freiheitlichen Schaffens- und Lebenskultur und somit ein hohes sozialökonomisches Gut. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist er schlicht systemrelevant. Er stabilisiert flächendeckend den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie das Sozialgefüge, insbesondere außerhalb der Metropolen und in ländlichen Gebieten. Durch weitsichtiges, oft generationenübergreifendes Entscheiden und Wirtschaften steht er zugleich wie keine andere Wirtschaftsform für Nachhaltigkeit.

Die sich rasant zuspitzende Energiekrise stellt jedoch eine überraschende existenzgefährdende Bedrohung für viele Unternehmen dar. Die unabsehbaren grundlegenden Änderungen auf den Märkten von Gas und Strom überfordern aktuell besonders kleine und mittlere Unternehmen in ihrer kurzfristigen Anpassungsfähigkeit, auch wenn sie in Verbundgruppen organisiert sind und dadurch einiges abfedern können.

Generelle Maßnahmen reichen nicht

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert auch weiterhin eine wirksame Förderung der Energieeffizienz und eine spürbare Verschlankung und Digitalisierung bürokratischer Prozesse.

Kurzfristig reicht das aber bei weitem nicht aus.

Konditionierte direkte Überbrückungshilfen erforderlich

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass akut geholfen werden muss. Die Lasten der Energiekrise müssen durch einen gemeinsamen Kraftakt geschultert werden.

Der Energiepreis darf nicht als Marktregulativ außer Kraft gesetzt, muss jedoch dringend von allen staatlichen Zusatzlasten befreit werden.

Darüber hinaus müssen die explodierenden Mehrkosten für Energie kurzfristig auf verschiedene Schultern verteilt werden. Dies kann im Rahmen eines Energie-Paktes zwischen Politik und Mittelstand realisiert werden.

Umsetzung des Energiepakts

Im Kern wird vorgeschlagen, eine degressive Beteiligung der öffentlichen Hand an den Mehrkosten für Energie der von der Preisexplosion besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Form von Überbrückungshilfen zu gewähren.

Dabei sind selbstverständlich Referenzgrößen festzulegen. Hierfür würden sich z.B. die Gas-/Energiepreise des Vorjahres (oder das gleitende Mittel aus 2-3 Vorjahren) im Vergleich zum aktuellen Jahr – im Verhältnis zum Umsatz des jeweiligen Jahres – eignen. Wenn sich im Rahmen dieser Vergleichsrechnung Steigerungen des relativen Anteils der Energiekosten am Umsatz von mindestens 10 Prozentpunkten ergeben, sollen die zusätzlichen Energiekosten des Unternehmens über einen Zeitraum von drei Jahren, und zwar

  • im ersten Jahr zu 50 Prozent

  • im zweiten Jahr zu 30 Prozent

  • im dritten Jahr zu 15 Prozent

von staatlicher Seite übernommen mit der Auflage, mindestens die Hälfte der jeweiligen Überbrückungshilfen binnen 2 (oder 3) Jahren in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren.

Ziel muss sein, das jeweilige Unternehmen zu befähigen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bis zum Ende des Überbrückungszeitraumes weitgehend abzubauen.

Um den Transformationsprozess im Zuge einer solchen zielgerichteten Energiewende zu unterstützen, wird zudem gefordert

  • energiefreundliche Ersatz- und Neuinvestitionen mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten zu versehen (1-2 Jahre)

  • zugleich die Möglichkeiten des Verlustrück- und Gewinnvortrags auf einen längeren Zeitraum (mindestens 3-4 Jahre) zuzulassen

  • eine professionelle Unterstützung durch Beratung der Unternehmen und Begleitung der Investitionen und sonstigen Maßnahmen der Effizienzverbesserung konsequenter zu fördern

  • bestehende Förderprogramme für Investitionen in energiearme Gebäude und für dazugehörige Technologien auszuweiten.

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