Koalitionsausschuss beschließt drittes Entlastungspaket – Mittelstand geht weitestgehend leer aus

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP hat am 4. September ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der aktuellen Energiekrise vorgestellt. In Ergänzung der bisherigen Pakete sollen die vereinbarten Entlastungen zu einer nachhaltigen Dämpfung des Energiepreisanstiegs beitragen und die finanziellen Perspektiven der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Trotz der Größe des Paketes und weitreichender Eingriffe bleibt der Mittelstand als tragende Säule der Wirtschaft außen vor. Für ihn bleibt eine Wette auf die Reform des Strommarktes ein Wagnis – hier muss schnellstens nachgesteuert werden.

Berlin, 05.09.2022 – Die Sitzung des Koalitionsausschusses der Ampel-Parteien am 3. und 4. September hat zu einem weiteren Entlastungspaket mit einem Maßnahmenbündel zur finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere eine Dämpfung der stark gestiegenen Energiepreise. Das aktuelle Paket der Bundesregierung hat ein Gesamtvolumen von 65 Mrd. Euro und soll die Maßnahmen der beiden Vorgängerpakete aus dem Frühjahr ergänzen. Gerade mit Blick auf die Maßnahmen zur Dämpfung der Energiepreise bleibt das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses allerdings im Ungefähren. Hier fehlen noch wesentliche Konkretisierungen, die die Bundesregierung nun zeitnah vornehmen muss.

Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“

Deutscher Bundestag, BerlinZentraler Ansatz ist die Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“ bei den Energieunternehmen – in Verbindung mit der Einführung einer Strompreisbremse zur partiellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dahinter steht die Einschätzung der Bundesregierung, dass aufgrund der Preissetzungsmechanismen und Stützungsmaßnahmen am Strommarkt derzeit bei vielen Energieunternehmen erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ anfallen. Jetzt soll der Versuch unternommen werden, auf europäischer Ebene Erlösobergrenzen für besonders profitable Stromerzeuger einzuführen, bei denen darüber hinausgehende Erlöse abgeschöpft und zur Dämpfung der Strompreise eingesetzt werden. Sollte eine Einigung auf europäischer Ebene nicht gelingen, möchte die Bundesregierung initiativ tätig werden.

Einführung einer Strompreisbremse

Privathaushalten könnte eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis zur Verfügung gestellt werden (Basisverbrauch). Die Haushalte würden so finanziell entlastet und gleichzeitig bliebe nach Einschätzung der Bundesregierung ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif soll Vergleichbares gelten, sodass auch sie ein Stück weit entlastet werden könnten. Unklar ist bisher, welche Strommenge dem „Basisverbrauch“ entsprechen soll und wie stark eine Vergünstigung ausfallen könnte. Ebenfalls enthält das Beschlusspapier keine genaueren Zielsetzungen zum Zeitplan für die Erlösobergrenzen und die Strompreisbremse. Da letztere aus den Einnahmen der ersteren finanziert werden soll, kann sie schwerlich losgelöst davon umgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen

Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen, die verschiedene Gruppen privater Verbraucherinnen und Verbraucher adressieren, enthält das Entschlusspapier „Deutschland steht zusammen“ einzelne Vorhaben, von denen kleine und mittlere Unternehmen profitieren könnten. Dies betrifft zum einen das Bekenntnis zu einem Abbau der Kalten Progression über eine Anpassung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs. Bundesfinanzminister Lindner hatte diese bereits vorab in Aussicht gestellt, wozu allerdings in der Bundesregierung bisher kein Konsens bestand. Auch soll – mit Blick auf die derzeit schwierige Situation vieler Unternehmen – Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht in Aussicht gestellt werden. Eine sehr vage gehaltene Ankündigung bezieht sich zudem auf die Schaffung eines Hilfsprogramms für „energieintensive Unternehmen […], die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können“. Zudem sollen Investitionen der Unternehmen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen“ unterstützt werden. Bestehende Hilfsprogramme der KfW sollen verlängert werden; auch sollen die bisherigen Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus verlängert werden.

Mittelstand geht weitestgehend leer aus

Trotz dieser punktuellen Maßnahmen, die auch den Unternehmen im kooperierenden Mittelstand eine gewisse Entlastung bringen könnten, ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES die Schieflage des dritten Entlastungspakets unverkennbar: Kleine und mittlere Unternehmen, die derzeit besonders unter massiv steigenden Energiepreisen leiden und in vielen Fällen kaum eine Möglichkeit haben, ihre Kosten kurzfristig zu senken, profitieren kaum. Hierzu Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Auch wenn es grundsätzlich richtig ist, den Bürgern in extrem schwierigen Zeiten seitens des Staates unter die Arme zu greifen, darf nicht übersehen werden, wer den Karren des Gemeinwohls eigentlich zieht. Das Paket hält eine Fülle von einmaligen Finanzhilfen bereit, die eher allgemeinen Verteilungscharakter haben und nach kurzer Zeit in ihrer Wirkung schon wieder verpuffen. Unverantwortlich ist, dass bei den gewaltigen Summen, die nun mobilisiert worden sind, Investitionen nur in vagen Andeutungen vorkommen und der Mittelstand, der in weiten Teilen aktuell mit dem Rücken zur Wand steht, nahezu komplett leer ausgeht.“

Problematisch mit Blick auf die zentralen Maßnahmen des Entlastungspakets sind zudem das Fehlen eines konkreten Zeitplans und die vielen Unbekannten: Wenn eine Strompreisbremse für Privathaushalte und Unternehmen sich aus den Einnahmen der Erlösobergrenze für Strom speisen soll, dann muss diese so schnell wie möglich eingeführt werden. Ob der Mechanismus aber in der Form funktionieren würde, wie die Ampel-Koalition sie sich vorstellt, und zudem rechtssicher ausgestaltet werden kann, ist allerdings offen. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht die Bundesregierung daher in der Pflicht, nicht nur zeitnah ihre im Beschlusspapier skizzierten Vorhaben zu konkretisieren, sondern auch sachgerecht im Sinne der mittelständischen Unternehmen nachzubessern.

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