Kohlendioxidkostenaufteilungs-Gesetz – ein Stufenmodell mit Stolperfallen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat nach langwierigen Diskussionen eine Aufteilung der Kosten für den Einsatz fossiler Brennstoffe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) auf Mieter und Vermieter zum Jahresbeginn in Kraft gesetzt. Vorerst gilt das Gesetz zwar nur für den Wohngebäudebereich, jedoch soll es ab 2025 auch auf Nichtwohngebäude (u.a. Gewerbeimmobilien) ausgedehnt werden. Mittelständler mit gemieteten Immobilien könnten das Nachsehen haben.

Berlin, 12.01.2023 – Die CO2-Bepreisung wird bereits seit 2021 auf Kraft- und Heizstoffe erhoben. Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Im ersten Jahr lag der Preis pro Tonne CO2 bei 25 Euro, geplant war eine schrittweise Anhebung auf 55 Euro pro Tonne CO2 bis 2026. Der ursprünglich für 2023 vorgesehene Anstieg um fünf Euro pro Tonne auf 35 Euro hatte die Bundesregierung Ende November 2022 um ein Jahr verschoben, um während der Energiekrise keine weitere Belastung für VerbraucherInnen und Unternehmen wirksam werden zu lassen.

Bisher wurde die CO2-Bepreisung allein durch die Gebäudenutzer, die Mieterinnen und Mieter, getragen. Jetzt hat die Bundesregierung eine Regelung auf den Weg gebracht, mit der eine Aufteilung der Kosten auf Vermieter und Mieter geregelt wird. Die Höhe der Kohlendioxidkosten sowie der Anteil, der vom Vermieter getragen werden soll, richtet sich nun nach den Kohlendioxid-Emissionen des Gebäudes. Diesem Mechanismus wird ein zehnstufiges Modell zu Grunde gelegt, das die CO2-Kosten anhand der tatsächlichen Emissionen aufteilt. Damit sollen Mieter zu energieeffizientem Verhalten und Eigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssystemen sowie der Durchführung einer energetischen Sanierung angeregt werden. 

Tabelle 1: Kostenaufteilung der CO2-Bepreisung

Die Kohlendioxidkosten werden entsprechend der Kohlendioxidemissionen des Gebäudes (Wohngebäude oder gemischt genutztes Gebäude) pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der Emissionsintensität des Gebäudes abgestuft verteilt. Je schlechter die Werte sind, umso höher wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter. Ab einer hohen Emissionsmenge 52 kg CO2-Ausstoß pro m2 im Jahr liegt der Anteil des Vermieters an der CO2-Bepreisung bei bis zu 95 %. Emittiert das Gebäude hingegen wenig Kohlendioxid im laufenden Betrieb (weniger als 12 kg CO2 pro m2 im Jahr; Effizienzhausstandard EH 55), trägt der Mieter die noch verbleibenden Kosten zu 100 Prozent, die auf Grund der Kohlendioxid-Emissionen des Gebäudes anfallen.  

Das Modell wurde anhand von Gebäude- und Verbrauchsdaten erarbeitet, die mit der Heizkostenabrechnung im Allgemeinen bereits vorliegen. Die Mietparteien teilen sich die CO2 Kosten basierend auf der Heizkostenabrechnung untereinander auf. Wegen einer noch nicht ausreichend vorhandenen Datenlage ist im Nichtwohngebäude-Bereich für eine Übergangszeit eine jeweils hälftige Aufteilung der CO2-Kosten auf Vermieter und Mieter vorgesehen. Geplant ist es aber, diese Datenlücke in den kommenden Jahren zu schließen und ein adäquates Stufenmodell wie im Wohngebäudebereich auch für Nichtwohngebäude ab Ende 2025 einzuführen.

„Mit dem vorliegenden Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz der Bundesregierung wird ein gut gemeinter Ansatz zur Lastenteilung der Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz denkbar schlecht umgesetzt. Denn das eigentliche Ziel, Anreize für Investitionen in Energieeffizienz zu setzen, wird nur mit angezogener Handbremse verfolgt. Einen wirksamen Anreiz hat nämlich lediglich der Vermieter, wenn er beispielsweise auf einen emissionsarmen Brennstoff (Holz-Pelletheizung) umstellt. In diesem Fall wird er komplett von der CO2-Bepreisung befreit, während der Mieter keinerlei Kostenvorteil durch geringeren Energieverbrauch realisieren kann“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert mit Blick auf diese nicht sachgerechte Regelung Nachbesserung. Klimaschutz und Energieeffizienz müssen sich auch für Mieter durch vergleichbare Anreize lohnen.

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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