Neuregelung der E-Mobilitätsförderung: Mittelstand bleibt außen vor

Die Bundesregierung hat Pläne für eine Neuregelung der Förderung für Elektroautos vorgelegt. Die Ampelkoalitionäre konnten sich auf einen Kompromiss einigen, der eindeutig zu Lasten des Mittelstandes geht. DER MITTELSTANDSVERBUND wertet die derzeit volatile Förderstruktur auch im Verkehrssektor als Gift für verlässliche Entscheidungsgrundlagen von UnternehmerInnen, denn gerade für den Mittelstand ist die Elektrifizierung der Unternehmensflotten eine wichtige Stellschraube für Energieeffizienz.

Berlin, 27.07.2022 – Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, die Innovationsprämie bis Ende 2022 fortzuführen. Dazu hat die Bundesregierung die derzeit geltende Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge vor geraumer Zeit angepasst. Diese trat am 1. Januar 2022 in Kraft und soll von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge fördern, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Nun hat man sich darauf geeinigt, bis 2024 einen Förderdeckel in Höhe von 3,4 Milliarden Euro einzuführen (2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024).  Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen, dieser wird on top gewährt. Das Wirtschaftsministerium steht hier mit den Herstellern im Austausch. Aber: Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Umweltbonusförderung – und damit auch der Herstelleranteil.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen Käufer künftig 4500 Euro anstatt wie bisher 6000 Euro bekommen.
  • Die Förderung für Hybride soll zum Ende des Jahres komplett abgeschafft werden.
  • Rein elektrische Fahrzeuge mit einem Listenpreis von mehr als 40.000 Euro sollen künftig mit 3000 Euro gefördert werden, für Autos über 65.000 Euro soll es auch weiterhin keine Förderung geben.
  • Im Laufe des kommenden Jahres soll der Maximalpreis für die Förderung zudem auf 45.000 Euro gesenkt werden.
  • Bezuschusst werden soll außerdem nur noch der private Autokauf.
  • Für die Anschaffung elektrischer Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge soll es keine Kaufprämie mehr geben. Steuerlich sollen Elektroautos jedoch auch als Dienstautos weiterhin bevorzugt werden. 

Maßgeblich bleibt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt – es gibt angesichts der Lieferzeiten keine Änderung auf das Bestelldatum. Hier hat sich DER MITTELSTANDSVERBUND bereits im Januar aktiv in die Debatte eingebracht. Viele Verbundgruppen, die bereit sind, ihre umfangreichen Fahrzeugflotten von häufig mehreren hundert Autos durch Elektrofahrzeuge auszutauschen, werden durch diese Neuregelung nun grob ausgebremst, denn gerade in Krisen- und Inflationszeiten wird bei vielen Unternehmen der Rotstift angesetzt. Konkurrenzfähig sind Elektrofahrzeuge derzeit genau wegen der bisherigen Förderung.

„Die aktuelle Vorgehensweise erinnert ein wenig an den plötzlich stockenden Ausbau der Photovoltaik (PV) vor einigen Jahren. Man fragt sich, warum gerade zu diesem Zeitpunkt, wenn der Förderanreiz beginnt Früchte zu tragen, die Förderstützräder abgenommen werden und zu einem gefährlichen Kipp-Punkt auswachsen können“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Mangelnde Verlässlichkeit und Planungsunsicherheit bei Unternehmens-Investitionen schaden nicht nur der Akzeptanz der Klimawende im Allgemeinen, sondern sind auch Gift für die Konjunktur“, konstatiert Veltmann der aktuellen Entwicklung, „bereits jetzt haben einige unserer Mitglieds-Unternehmen alle Ambitionen in Richtung e-Mobilität vorerst auf Eis gelegt. Verschärft durch die eingeschränkte Lieferfähigkeit der Industrie denken einige Unternehmen bereits darüber nach, ihre dringend erneuerungsbedürftigen Flotten doch noch einmal auf fossile Kraftstoffe (Diesel) auszurichten. Doch auch hierbei sind die Auswirkungen etwa auf spätere Nachhaltigkeits-Anforderungen ungewiss. Das schafft unnötige Unsicherheiten.“

Mit grünem Licht aus Brüssel wird die Bundesregierung die Neufassung der Förderrichtlinie auf den Weg bringen, damit die Regelungen wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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