Insolvenzanfechtung: MITTELSTANDSVERBUND pocht auf schnelle Lösung

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert, dass dieser keine Lösung zum Problem der Insolvenzanfechtung enthält.

Berlin, 16.03.2014 — Ziel des "Entwurfs einer Verordnung zur Einführung eines Formulars für den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet" ist die Vereinfachung des Insolvenzverfahrens. Damit Insolvenzanträge bei den Gerichten künftig schneller bearbeitet werden können, soll ein Pflichtformular eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Anträge vollständig und geordnet eingehen.

Eine Beschleunigung des Insolvenzverfahrens kann DER MITTELSTANDSVERBUND nur begrüßen. "Auch ist das Formular grundsätzlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen", erklärt der Rechtsexperte Dr. Marc Zgaga.

In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kritisiert der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes aber, dass das drängende Problem der Insolvenzanfechtung in dem Gesetzesvorhaben nicht aufgegriffen wurde. In einem Forderungspapier hatte DER MITTELSTANDSVERBUND dem Bundesjustizminister Heiko Maas bereits am 20. Januar ausführlich dargelegt, warum die derzeitige Fassung des § 133 InsO und die hierzu ergangene "ausufernde Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie die Praxis der Insolvenzverwalter besonders mittelständischen Unternehmen große Probleme bereiten.

So besteht gerade für Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser oft das Risiko, wegen des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung oder einer Rücklastschrift durch den (späteren) Insolvenzverwalter des Kunden auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Und das bis zu zehn Jahre nach Erhalt der Gelder. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert von der Politik seit Langem eine Korrektur dieses unhaltbaren Zustands.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum das BMJV diese Chance zur Lösung des Problems ungenutzt lässt", kritisiert Zgaga. Es würde sich im Zusammenhang mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf anbieten, auch eine Änderung der Insolvenzordnung in Bezug auf die Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) vorzunehmen. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.

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