Reform der Insolvenzanfechtung muss in Koalitionsvertrag

Der neue Bundestag ist gewählt, nun stehen Koalitionsverhandlungen auf der politischen Agenda. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert, dass die notwendige Reform der Insolvenzanfechtung Eingang in den Koalitionsvertrag findet.

Berlin, 25.09.2013 — Der neue Bundestag ist gewählt, nun stehen Koalitionsverhandlungen auf der politischen Agenda. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert, dass die notwendige Reform der Insolvenzanfechtung Eingang in den Koalitionsvertrag findet.

Verbundgruppenzentralen werden im Falle der Insolvenz eines Mitglieds bis zu zehn Jahren zur Mithaftung herangezogen, wenn bei ihnen Anzeichen für die drohende Insolvenz vorlagen. Das führt nicht nur zu zahlreichen Unwägbarkeiten im Risikomanagement der Verbundgruppe, sondern widerspricht oft auch den genossenschaftlichen Förderungsprinzipien. Dabei wird übersehen, dass künftig im Falle des Vorliegens nur geringster Anzeichen von eingeschränkter Zahlungsfähigkeit sämtliche Geschäftsbeziehungen seitens der Verbundgruppenzentrale eingestellt werden müssten mit der Folge, dass erst dadurch die Insolvenz eines Mitglieds verursacht werden kann. Damit wird jegliche Hilfe der Verbundgruppe zur erfolgreichen Sanierung eines Mitglieds unmöglich. Die Handlungsfähigkeit der Insolvenzverwalter muss also auf ein berechenbares Maß zurückgeführt werden (Vorsatzanfechtung § 133 Abs. 1 InsO).

DER MITTELSTANDSVERBUND ist in dieser Frage seit geraumer Zeit engagiert, zuletzt berichteten wir hier.

Unsere Forderungen im Detail sowie unser Positionspapier zum Download finden Sie hier.

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