Energieeffizienz: Deutschland bekommt blauen Brief aus Brüssel

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil Berlin die Energieeffizienzrichtlinie nicht fristgemäß umgesetzt hat. Einen blauen Brief aus Brüssel erhielten auch 23 weitere Mitgliedsstaaten.

Brüssel, 04.09.2014 — Hintergrund des Streits ist die 2012 in Kraft getretene Energieeffizienzrichtlinie, nach der die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu 2008 zu senken. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 5. Juni abgelaufen. Trotzdem hat Deutschland die europäischen Vorgaben bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt.

Deswegen erhielten die entsprechenden Staaten am 22. Juli Post aus Brüssel. "Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens wird nun der Druck auf die Politik erhöht, den Ankündigungen Taten folgen zu lassen", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, den Schritt der Brüsseler Behörde. Denn schon im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz muss als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten." Nur passiert sei bislang zu wenig, kritisiert Veltmann.

"Gerade im Mittelstand ist das Einsparpotenzial immens", betont der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes unterstützt seine 320 Mitgliedskooperationen und deren 230.000 mittelständische Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen bereits seit 2012 erfolgreich beim Energiesparen. Durch eine Teilnahme an dem öffentlich geförderten Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" konnte der Energieverbrauch in mittelständischen Unternehmen um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt werden.

Das Verfahren befindet sich in der ersten Phase, dem sogenannten Mahnverfahren. Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten haben jetzt bis 22. September Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Erst danach entscheidet die EU-Kommission, ob sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhebt. Dann kann die Länder ihre Untätigkeit teuer zu stehen kommen, denn es drohen Strafzahlungen. In einem ähnlichen Verfahren hatte der EuGH Österreich und Polen zu Strafzahlungen in Höhe von 38.000 Euro bzw. 93.000 Euro pro Tag bis zur vollständigen Umsetzung verurteilt.

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Stellungnahme fristgerecht eingereicht werden. Ob in der Stellungnahme schon ein konkreter Gesetzesvorschlag vorgestellt wird, ist bislang unklar.


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