Energielabel ab 2015 Pflicht in Online-Shops

Nach einer neuen Regelung muss ab 01.01.2015 zwingend das EU-Energielabel für neue oder geänderte Produkte auch Online mit Etikett und Datenblatt zu sehen sein. Damit soll die Onlinetransparenz beim Kauf von energieverbrauchsrelevanten Produkten erhöht werden.

Brüssel, 17.09.2014 — Seit 2011 gelten neue Vorschriften hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen über den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen. Der Anwendungsbereich der Informationspflichten wurde sukzessive von Haushaltsgeräten auf andere energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Ab Januar 2015 sollen die Verbraucher im Online-Handel die gleichen Informationen zum Energieverbrauch eines Produkts erhalten, wie im stationären Einzelhandel.

Die Regeln über die einheitliche Bereitstellung von Informationen zum Energieverbrauch beruhen auf der Richtlinie über Energielabel aus dem Jahre 1992. Damit wurde schrittweise ein einheitliches Energielabel für Haushaltsgeräte eingeführt. Hauptziel war und bleibt auch weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz. 2010 wurde die bestehende Richtlinie überarbeitet. Die wichtigste Neuerung war die Einführung der zusätzlichen Klassen A+, A++ und A+++ sowie die Ausweitung auf andere, energierelevante Produkte.

Zusätzlich dazu wurde die EU-Kommission ermächtigt, mittels sogenannter delegierter Rechtsakte Ergänzungen der bestehenden Vorschriften vorzunehmen. Das erklärt, warum erst nach und nach Bestimmungen für Geschirrspüler und Fernsehgeräte (neues EU-Label seit Ende 2011 Pflicht) sowie Haushaltslampen (neues EU-Label seit dem 01.09.2013 Pflicht) eingeführt wurden.

Aufgrund einer nunmehr geltenden weiteren delegierten Verordnung der Kommission müssen die bestehenden EU-Energielabel zukünftig auch im Online-Handel abgebildet werden. Bislang waren Angaben in Textform ausreichend, um den europäischen Informationspflichten im Online-Handel nachzukommen. Ab dem 01.01.2015 muss das EU-Energielabel neben dem Verkaufspreis gezeigt werden. Die Lieferanten müssen den Händlern dazu ein entsprechendes elektronisches Etikett sowie ein elektronisches Produktdatenblatt bereitstellen.

Energielabel und Energieeffizienz sind Themenfelder, die auf EU-Ebene einer bemerkenswerten Dynamik unterliegen. Wie bereits dargestellt, hat die Kommission die Möglichkeit, den Anwendungsbereich und Umfang der bestehenden Richtlinie über Energielabel anzupassen.

Aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist dies aber keine Einbahnstraße. Gerade im Bereich der Etikettierung im stationären Handel wird derzeit über die Lockerung der Anbringungspflichten von Labeln bei Ausstellungsstücken diskutiert. Bei Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben ist dies bereits geschehen.

Ende des Jahres soll zudem eine neue Studie über die Wahrnehmung der EU-Energielabel bei den Verbrauchern veröffentlicht werden. "Das sind Ansatzpunkte, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis der Verbraucher und kostenneutralen Lösungen für Händler zu finden", erklärt der Leiter des Brüsseler Büros des MITTELSTANDSVERBUNDES, Tim Geier.


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