Frauenquote: Maas und Schwesig legen Pläne vor

Der aktuell vorgelegte Referentenentwurf trifft Unternehmen, die börsennotiert und voll mitbestimmt sind, mit einer 30-Prozent-Quote. Für Unternehmen, die börsennotiert oder einfach mitbestimmt sind, soll die "Flexi-Quote" kommen.

Berlin, 18.09.2014 — Nach mehrmaliger Verschiebung haben Bundesfamilienministerium und Bundesjustizministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" vorgelegt. Dieser geht über die Leitlinien vom März 2014 sowie die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehenen Maßnahmen hinaus und wird vom MITTELSTANDSVERBUND entschieden abgelehnt.





Der Referentenentwurf sieht folgende Punkte vor:




1. Unternehmen, die börsennotiert und "vollmitbestimmt" sind
(= Unternehmen, deren Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist):

  1. Börsennotierte und "vollmitbestimmte" Unternehmen müssen in den Aufsichtsräten eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Von dieser Regelung sind ca. 108 Gesellschaften betroffen.
  2. Die Quote ist ab dem 1. Januar 2016sukzessive bei den dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten zu erfüllen. Bestehende Mandate können bis zu ihrem regulären Ende auslaufen.
  3. Die Quote ist von Arbeitnehmer- und Anteilseignerbank gesondert einzuhalten. Hat eine Bank mehr Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts als gesetzlich gefordert, kann sich die andere Bank die Übererfüllung nicht anrechnen lassen.
  4. Als Rechtsfolge bei Nichteinhaltung der Geschlechterquote ist für die Anteileignerbank vorgesehen, dass die Plätze, die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehen sind, unbesetzt bleiben (sog. leerer Stuhl). Die Feststellung der Nichtigkeit wegen des Verstoßes gegen die Quote ist einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten.
  5. Für den Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand soll die 30%-Quote von Frauen dadurch erreicht werden, dass sich Unternehmen ab 2015 nach gesetzlich vorgegebenen Maßgaben eigene Zielgrößen geben.
  6. Die Regelung gilt für Unternehmen in der Rechtsform der AG und der KGaA.
  7. Unternehmen in der Rechtsform der SE "sollen" in ihren Gremien eine entsprechende Quote umsetzen.


2. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind
(einfache Mitbestimmung, d.h. Drittelbeteiligungsgesetz reicht aus):

  1. Für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand soll die 30-Prozent-Quote von Frauen dadurch erreicht werden, dass sich Unternehmen ab 2015 nach gesetzlich vorgegebenen Maßgaben eigene Zielgrößen geben. Von dieser Regelung sind ca. 3.500 Gesellschaften betroffen.
  2. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten.
  3. Bei einem Frauenanteil von 30 Prozent oder mehr dürfen die Zielgrößen 30 Prozent nicht mehr unterschreiten.

Daneben sieht der Referentenentwurf eine Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vor, damit die Vorgaben für die Privatwirtschaft auch im öffentlichen Bereich gelten.

Im Vergleich zu bisherigen Diskussionsentwürfen konnte DER MITTELSTANDSVERBUND gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden bereits eine Verbesserung erreichen: Bis vor kurzem war noch geplant, bei der Festlegung der Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen die Besetzung mit mindestens einem Mann und einer Frau vorzuschreiben. Dies sollte für für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen (DrittelbeteiligungsG) gelten.

Dennoch kritisiert der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes, dass die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene Quotenregelung erheblich über die Leitlinien vom März 2014 sowie die im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen hinaus geht und und mahnt dringend eine Korrektur an.

Bei der Besetzung von Führungspositionen müsse die Qualifikation entscheidend bleiben. "Quotenmäßige Besetzungen ignorieren Aspekte wie fachliche Qualifikation, einschlägige Kenntnisse, Erfahrungen und Vernetzungen in dem jeweiligen Wirtschaftszweig", stellt die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin im MITTELSTANDSVERBUND, Judith Röder, fest.

Besonder in den Verbundgruppen gingen sie an den historisch gewachsenen Regelungen in Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen vorbei, nach denen Mitglieder das Aufsichtsrats zum einen aus dem Kreise der Mitglieder einer Verbundgruppe kommen müssen und zum anderen in einem demokratischen Verfahren gewählt werden.

"Außerdem gehen Quoten an den Ursachen für die unterschiedliche Repräsentanz von Frauen und Männern in Führungspositionen vorbei", betont Röder. Vielmehr müssten die Ursachen angegangen werden, damit sich die Erwerbsbeteiligung und Karriereentwicklung von Frauen kontinuierlich und nachhaltig verbessern. Im Vordergrund aller Bemühungen müsse dabei der bedarfsdeckende Ausbau einer qualitativen Kinderbetreuung und von Ganztagsschulen stehen.


Weitere Informationen:


    KONTAKT

    Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

    Judith Röder

    DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
    Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
    Tel.: 030/590099-662
    Fax: 030/590099-617
    E-Mail:j.roeder@mittelstandsverbund.de

    Seite drucken

    Zurück zur Übersicht