Pflicht zum Energieaudit trifft Handel und Dienstleistungsbranche

Das Bundesumweltministerium hat einen Diskussionsentwurf zur Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vorgelegt. Unternehmen mit mind. 250 Mitarbeitern sollen verpflichtet werden, sich Energieaudits zu unterziehen. Das BMU rechnet mit durchschnittlichen Kosten von 4000 Euro pro Auditierung.

Berlin, 14.08.2014 — Mit dem Diskussionsentwurf zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) will das Bundesumweltministerium (BMU) zwingende Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (dort Art. 8, Absätze 4 bis 7) in innerstaatliches Recht umsetzen. Diese Richtlinie verfolgt den Zweck, in der EU das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind, Gegenstand eines Energieaudits sind.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), d.h. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio Euro bzw. einer Bilanzsumme von max. 43 Mio Euro.

DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt das der Richtlinie zugrunde liegende Ziel, nämlich die Steigerung der Energieeffizienz. Jedoch kritisiert er, dass der Diskussionsentwurf über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht. Zudem belastet er ausschließlich die Branchen, die schon heute von den Kosten der Energiewende überproportional belastet sind - hier müsse der Gesetzgeber einen fairen Ausgleich schaffen. Auch die Kostenprognose des BMU zieht DER MITTELSTANDSVERBUND in Zweifel.

Der Diskussionsentwurf enthält folgende wesentliche Punkte:


Auditierungspflicht

Das Audit muss in den betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 und danach mindestens alle vier Jahre von qualifizierten Experten durchgeführt und überwacht werden. Mindestkriterien für die Auditierung werden vorgegeben, so sind die die einschlägigen europäischen oder internationalen Normen wie etwa EN 16247-1 zu berücksichtigen.

Die Ausnahme von einzelnen Unternehmensteilen und Standorten soll erlaubt sein. Das soll Unternehmen mit einer Vielzahl an Standorten und Unternehmensteilen ermöglichen, das Energieaudit mit einem verhältnismäßigen Aufwand durchzuführen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist jedoch fraglich, wie dies bei einer Vielzahl von unterschiedlich strukturierten Standorten, insbesondere hinsichtlich der Gebäudesituation, praktisch gelingen kann.

Das BMU prognostiziert durchschnittliche Kosten von 4000 Euro pro Audit bei einer Spanne von etwa 2400 bis 8000 Euro. "Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist das vollkommen illusorisch", erklärt die stellvertretende Geschäftsführerin Judith Röder. Insbesondere bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten, die sich in den baulichen Gegebenheiten unterscheiden, könne eine qualifizierte Auditierung deutlich teurer werden.

Freistellung von der Auditierungspflicht für Unternehmen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen


Es werden diejenigen betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits freigestellt, die über ein nach den einschlägigen europäischen oder internationalen Normen zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen. Dies betrifft jedoch vor allem das produzierende Gewerbe, das solche Systeme vielfach implementiert hat - unter anderem um die Vorteile aus der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG oder aus der Steuerentlastungsmöglichkeit im Energie-/Stromsteuergesetz (sog. Spitzenausgleich) in Anspruch nehmen zu können. Unternehmen aus Handels- und Dienstleistungsbranchen profitieren von diesen Vorteilen nicht.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES macht dieser Mechanismus erneut die Ungerechtigkeiten der Finanzierung der Energiewende deutlich. "Industrieunternehmen betreiben organisatorische Aufwendungen, durch die sie sich bestimmten Steuern und Abgaben im Energiebereich entziehen können, so dass alle anderen Branchen die finanziellen Lasten der Energiewende schultern müssen", so Röder. Nun werde auch diesen Branchen auferlegt, die gleichen organisatorischen Aufwendungen zu betreiben, ohne ihnen vergleichbare Vorteile zuzugestehen. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht hier erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die betroffenen Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.


Unternehmen müssen "Energiebeauftragten" benennen

Die betroffenen Unternehmen müssen mindestens eine unternehmensinterne oder -externe Person als Energiebeauftragten benennen. Dieser ist für die Koordinierung der Audits verantwortlich.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert diese Vorgabe, da sie über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht. Zudem stelle sie besonders für Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine Mehrbelastung dar, da produzierende Unternehmen mit Energiemanagementsystemen bereits einen solchen Beauftragten haben und exklusiv von Einsparungen bei der Stromsteuer profitieren.

Ordnungswidrigkeiten


Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen wird zu einer mit Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu ahndenden Ordnungswidrigkeit erklärt. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

DER MITTELSTANDSVERBUND wird eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf abgeben. Anmerkungen und Anregungen werden kurzfristig (bis zum 20.08.2014 erbeten).

KONTAKT


Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:


Judith Röder

DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Tel.: 030/590099-662
Fax: 030/590099-617

E-Mail: j.roeder@mittelstandsverbund.de

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