EU plant Vereinfachung bei Umsatzsteuer für KMU

Unterschiedliche Steuersysteme erschweren den grenzüberschreitenden Handel. Mit einem Aktionsplan will die EU das nun ändern. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor Steuertricks.

Berlin, 27.02.2016 — Groß war die Freude über die digitale Agenda der Europäischen Kommission im letzten Jahr. Doch der große Wurf bei der Unternehmensbesteuerung in den Mitgliedstaaten zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels blieb lange Zeit aus.

Knapp ein Jahr später wird es nun konkret. Der zunehmende europaweite Handel – bedingt durch den wachsenden Online-Vertrieb - sowie Dienstleistungserbringungen im Binnenmarkt macht nach Auffassung der Europäischen Kommission eine Überarbeitung des bestehenden Regelwerks notwendig. Dafür bereitet sie gegenwärtig einen Aktionsplan zur Umsatzsteuer vor.

Erleichterungen für den Mittelstand

Das Konzept sieht vor, dass Unternehmen ihre Umsatzsteuern in der Europäischen Union in einem einzigen Mitgliedsstaat erklären können. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diesen Ansatz, der auch darauf abzielt, Bürokratie zu vereinfachen.

Erleichterungen sind vor allem für den Mittelstand zu erwarten. "Eine zusätzliche Steuerbuchhaltung einzurichten verursacht erhebliche Kosten. Gerade für Mittelständler mit kleineren Umsatzvolumina im Ausland ist der administrative Aufwand nicht vertretbar", erklärt Paul Maeser, MITTELSTANDSVERBUND-Referent für Steuern und Finanzen. Die unterschiedlichen Umsatzsteuer-Systeme in der Europäischen Union seien deshalb echte Hürden für die Internationalisierung im Mittelstand.

MITTELSTANDSVERBUND fordert gleiche Umsatzsteuerklassen

DER MITTELSTANDSVERBUND hat daher eine Stellungnahme bei der Europäischen Kommission eingereicht. Konkret fordert der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes, dass Umsatzsteuerklassen in Europa einander angenähert werden. Ob der reguläre, der reduzierte oder kein Umsatzsteuersatz für einen Geschäftsvorfall anwendbar ist, sollen Unternehmen auf diese Weise mit relativ wenig Aufwand entscheiden.
 
Dazu erläutert Maeser: "Was zunächst nach einer trivialen Zuordnung klingt, könnte sich als Teufel im Detail entpuppen. Wie kann ich als Mittelständler beurteilen, ob das italienische oder lettische Steuerrecht einen reduzierten Umsatzsteuersatz vorsieht oder nicht? Eine Angleichung der Systeme führt für die Unternehmen – aber auch für die Steuerverwaltung – zu mehr Rechtssicherheit. Das ist im Interesse aller Beteiligten."

Keine Chance für Steuerschlupflöcher zulassen

Außerdem setzt sich der Spitzenverband dafür ein, dass die Europäische Kommission Mindeststandards an die Steuerverwaltungen der Mitgliedsländer einführt und diese auch fortlaufend überwacht. "Wir haben in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren müssen, dass es unterschiedliche Herangehensweisen zwischen den Steuerverwaltungen in den Mitgliedsstaaten gibt. Hier ist die Kommission in der Pflicht", fordert Tim Geier, Leiter des Brüsseler MITTELSTANDSVERBUND-Büros.

Mit seiner Forderung will der Europaexperte vermeiden, dass es zu Schlupflöchern kommt. Diese könnten beispielsweise Anbieter aus anderen EU-Staaten unzulässig gegenüber lokalen Anbietern bevorteilen.

Im April will die Kommission ihre ersten Entwürfe bekanntgeben. "Die Kommission hat bereits frühzeitig um Positionen, unter anderem aus der Wirtschaft, gebeten. Wenn ein erster Vorschlag auf dem Tisch liegt, wird es weitere Beratungen geben. Dort wird der Verband alle für den Mittelstand relevanten Aspekte rechtzeitig aufgreifen und den Prozess der genauen Ausgestaltung begleiten", so Geier.


Seite drucken

Zurück zur Übersicht