So will die EU Beschränkungen im Handel aufheben

Mit unverbindlichen Leitlinien und Best Practise-Beispielen will die Europäische Kommission Beschränkungen im Handel verhindern. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Vorstoß.

Brüssel, 02.05.2017 – Der Handel in Europa ist für den Groß- und Einzelhandel nach wie vor eine große Herausforderung. Vielfältige Beschränkungen verhindern die richtigen Rahmenbedingungen. Die Europäische Kommission will nun dagegen vorgehen. Sie kündigte an, unverbindliche Leitlinien herauszugeben. Diese sollen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dabei helfen, die richtigen Rahmenbedingungen für den Handel festzulegen.

Verordnungen behindern Handel – auch in Deutschland

Auch deutsche Unternehmen im Mittelstand werden bei der Niederlassung und Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch verschiedene Hindernisse aufgehalten: Landesspezifische Bauordnungsrechte, umständliche Anmeldungsverfahren oder Entsorgungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten führen dazu, dass viele Unternehmer einen Großteil ihrer Arbeit nicht im operativen Geschäft verbringen können. Prekärer ist die Lage bei europäischen Unternehmen, die sich auch in Deutschland niederlassen wollen.

Einige Mitgliedstaaten gehen sogar soweit, ihre Märkte durch entsprechende diskriminierende Gesetze und Verwaltungsvorschriften abzuschotten. Als allgemeine Vorschriften „getarnt“ zielen solche Maßnahmen darauf ab, inländischen Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Erfolgreiche Beispiele

Die Europäische Kommission hatte daher kurz nach Amtsantritt verkündet, hiergegen entschlossener vorzugehen. Eine stärkere Verfolgung protektionistischer Mitgliedstaaten ist hierzu eine Möglichkeit. Solche Verfahren sind jedoch meist langwierig und bedürfen einer immensen Vorlaufzeit.

Eine weitere Möglichkeit wurde nun in einer Roadmap der Kommission vorgestellt. So möchte die Kommission – aufbauend auf einer breiten Tatsachengrundlage – unverbindliche Leitlinien oder „Best Practices“ erlassen, die erfolgreiche Beispiele unternehmerischer Rahmenbedingungen darstellen sollen. Rechtlich verbindliche Regelungen schloss die Kommission aufgrund der Komplexität der Thematik allerdings aus – zumindest zu diesem Zeitpunkt.

Der Vorstoß soll vor allem positiv auf das Wachstum des Groß- und Einzelhandels auswirken und damit zu einer Steigerung der Produktivität und Beschäftigung führen.

Intensiver Dialog

Erste Schritte sind getan: Bereits im letzten Jahr begann die Kommission, Fakten bei den Mitgliedstaaten abzufragen. In diesem Jahr fand ein intensiver Dialog mit den betroffenen Interessensträgern statt. Flankiert wurde die Arbeit der Kommission durch die Empfehlungen der High Level Group on Retail Competitiveness, zu deren Mitgliedern auch der Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, Günter Althaus, zählt. Auch DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich aktiv in den Dialog mit der Kommission eingebracht und auf Missstände auf dem deutschen Markt hingewiesen.

Bis die Leitlinien allerdings veröffentlicht werden, dauert es noch ein wenig. Die Kommission plant, die unverbindlichen Regeln zum Ende dieses Jahres vorzustellen.

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