Bürokratieabbau muss ganzheitlich vorangetrieben werden – MITTELSTANDSVERBUND im Austausch mit dem Nationalen Normenkontrollrat

Die Verringerung der hohen Bürokratiebelastung ist nicht nur politisch prioritär, sie entscheidet auch über die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Darüber bestand Einigkeit im Rahmen eines Austauschs zwischen MITTELSTANDSVERBUND und dem Nationalen Normenkontrollrat, der die Bundesregierung auf dem Weg zu besserer Rechtsetzung berät. Die Herausforderung, bürokratische Pflichten über Einzelnormen hinaus systemisch und nachhaltig abzubauen, bleibt jedoch enorm.

Berlin, 21.12.2023 – Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs am 20. Dezember 2023 haben der Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, Eckhard Schwarzer, sowie der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, die Gelegenheit genutzt, sich über die schwierigen regulatorischen Rahmenbedingungen für den kooperierenden Mittelstand sowie die Notwendigkeit eines tiefgreifenden Bürokratieabbaus auszutauschen. Dem NKR kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, die Bundesregierung ressortübergreifend bei der Gesetzgebung zu begleiten und dabei im Sinne einer guten Rechtsetzung auf die Verringerung des Erfüllungs- und Bürokratieaufwands hinzuwirken.

Der jüngste Jahresbericht des NKR belegt bedauerlicherweise, dass der durch geltende Gesetze entstehende finanzielle Erfüllungsaufwand erneut angestiegen ist und damit aktuell auf einem Höchststand liegt. Da auch die Bürokratiekosten im engeren Sinne seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau verharren, liegt der NKR aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES völlig richtig, wenn er u.a. auf die großen Entlastungspotenziale einer durchgehend digitalisierten öffentlichen Verwaltung mit einheitlichen Zugängen und Prozessen für Unternehmen auf allen Ebenen hinweist.

Es besteht Einigkeit zwischen NKR und MITTELSTANDSVERBUND, dass die bisher unzureichenden Fortschritte der amtierenden aber auch der vorherigen Bundesregierungen beim Bürokratieabbau eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen bedeuten. Das bevorstehende Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) muss deshalb eine echte Kehrtwende einleiten und sollte die zahlreichen Vorschläge der Verbände für sinnvolle Entlastungsmaßnahmen – darunter auch die des MITTELSTANDSVERBUNDES – ernsthaft berücksichtigen. Von zentraler Bedeutung ist in den Augen von NKR und MITTELSTANDSVERBUND die Erkenntnis, dass ein kleinteiliges Abarbeiten an Einzelnormen wenig zielführend ist und angesichts der zusätzlichen Belastungen durch gänzlich neue Regulierung – z.B. im Rahmen der Lieferkettensorgfaltsplichten – in Summe kaum einen Effekt hat.

Bürokratieabbau muss seitens der Politik viel stärker ganzheitlich gedacht und als systemische Aufgabe auf allen Verwaltungsebenen vorangetrieben werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwaltungsdigitalisierung: Ein reines Digitalisieren bestehender Verwaltungsprozesse mit ihren Redundanzen und Effizienzverlusten schafft keinen Mehrwert für die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Prozesse sollten daher unter Wahrung notwendiger Erfordernisse mit Blick auf eine bestmögliche Nutzererfahrung neu aufgesetzt werden. Eckhard Schwarzer, Präsident DER MITTELSTANDSVERBUND dazu: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein entscheidender Schlüssel für den Bürokratieabbau – aber nur, wenn auch das Schloss gut geölt ist. Antiquierte Prozesse dürfen daher nicht auf digitalem Wege betoniert werden. Stattdessen müssen Datenschutzerfordernisse und die komplexen föderalen Zuständigkeiten ebenfalls modernisiert werden, damit es zu echten Vereinfachungen und spürbarer Entlastung bei den Bürokratiepflichten kommt.“

DER MITTELSTANDSVERBUND und der NKR haben vereinbart, zu diesen Themen weiterhin in einem engen und regelmäßigen Austausch zu bleiben. Dies gilt nicht zuletzt für die Begleitung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens beim BEG IV. Ein entsprechender Referentenentwurf soll sehr zeitnah veröffentlicht werden. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich auch gegenüber den Bundesministerien sowie dem Bundestag weiterhin nachdrücklich für nachhaltig wirksamen Bürokratieabbau einsetzen.

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