Bundesregierung veröffentlicht Berichte zum Bürokratieabbau – MITTELSTANDSVERBUND fordert mehr Entschlossenheit

Das Bundeskabinett hat am 25. Oktober einen Sonderbericht zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Zeitgleich wurde ein Monitoring-Bericht zur Umsetzung der im Februar eingebrachten Entlastungsvorschläge der Verbände veröffentlicht. Mehrere Vorschläge des MITTELSTANDSVERBUNDES befinden sich demnach bereits in Umsetzung. Dennoch ist der Umsetzungsfortschritt nicht zufriedenstellend.

Berlin, 26.10.2023 – Auf ihrer Kabinettssitzung am 25. Oktober 2023 hat die Bundesregierung einen sogenannten Sonderbericht mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ beschlossen. Ein solcher Beschluss stellt ein Novum dar und zeigt, dass die Bundesregierung durchaus den Ernst der Lage erkannt hat. Die Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere – benötigen dringend Entlastungen und Vereinfachungen bei bürokratischen Pflichten, die angesichts einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage zusätzliche Hemmnisse bedeuten. Dabei enthält der Sonderbericht sowohl bereits abgeschlossene, sich derzeit in Umsetzung befindliche als auch perspektivisch geplante Maßnahmen. Für die tatsächliche Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen sind daher bestimmte Gesetzesvorhaben wesentlich entscheidender, darunter das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Wachstumschancengesetz mit einem Fokus auf steuerlichen Maßnahmen sowie das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV, für das bisher jedoch nur erste Eckpunkte vorliegen.

Noch interessanter als der Sonderbericht ist der parallel dazu veröffentlichte Monitoring-Bericht von Bundesregierung und Statistischem Bundesamt. Dieser liefert einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung derjenigen Vorschläge, die im Rahmen einer breiten Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) im Februar 2023 eingebracht wurden. Hieran hatte sich auch DER MITTELSTANDSVERBUND aktiv beteiligt. Wie schon in der Ergebnisdokumentation zur Verbändeabfrage im April 2023 wurden die Vorschläge der Verbände auch im Rahmen des Monitoring-Berichts dahingehend geclustert, ob sie sich bereits in Umsetzung befinden, weitere Prüfungen erforderlich sind oder ob sie aus unterschiedlichen Gründen nicht aufgegriffen werden können. Laut Bericht befinden sich sechs der ursprünglich zehn Vorschläge des MITTELSTANDSVERBUNDES mittlerweile – zumindest teilweise – in Umsetzung, was grundsätzlich erfreulich ist. Dennoch bleibt die vermeintliche Umsetzung ganz überwiegend hinter den Erwartungen zurück.

So verweist der Monitoring-Bericht hinsichtlich der Forderung des MITTELSTANDSVERBUNDES nach einer vollständig digitalisierten Verwaltung mit Ziel- und Laufzeitvorgaben zwar auf den Kabinettsbeschluss zur Änderung des hierfür zentralen Onlinezugangsgesetzes im Mai 2023, der für mehr Nachdruck bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sorgen soll. Verbindlichen Ziel- und Laufzeitvorgaben wird aber sehr pauschal mit Verweis auf vermeintlich nicht vorhandene Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes eine Absage erteilt. Dies mag formal zwar teilweise stimmen, entbindet Bund und Länder aber nicht von ihrer Verpflichtung, untergeordnete Verwaltungsebenen zu höherer Geschwindigkeit und Effizienz bei Verwaltungsprozessen anzuhalten. Demgegenüber soll es aber, wie gefordert, zukünftig mehr Transparenz bei der Bearbeitung z.B. von Anträgen durch einen Status-Monitor für Verwaltungsleistungen geben, der sich gegenwärtig in Planung befinde.

Bezüglich der Forderung nach einer vereinfachten Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für KMU mit mehr Klarheit zu den geltenden Anforderungen verweist der Bericht auf die im August 2023 veröffentlichte Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Zusammenarbeit von Unternehmen und ihren Zulieferern. Des Weiteren plane das BAFA, auch weitere Klarstellungen zur Verwendung von Zertifikaten im Rahmen der Risikoanalyse zu veröffentlichen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES sind dies zwar erfreuliche Entwicklungen. Dennoch bedeuten sie noch keine tatsächlich quantifizierbare Verringerung des bürokratischen Aufwands im Rahmen der Lieferkettensorgfaltspflichten und damit verbundener Auskunftsverlangen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt insgesamt, dass die Bundesregierung mit der Vorlage von Sonder- und Monitoring-Bericht dem Thema Bürokratieabbau hohe Bedeutung beimisst. Dass mehrere Vorschläge des MITTELSTANDSVERBUNDES – zumindest in Teilen – Aussicht auf eine zeitnahe Umsetzung haben, ist zudem ein ermutigendes Signal für die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand. Der genauere Blick in die Ausführungen zur jeweiligen Umsetzung zeigt allerdings, dass die Bundesministerien es sich teilweise zu einfach machen: So werden mitunter kleine Schritte in die richtige Richtung schon als Beleg für die Umsetzung eines Vorschlags gewertet und weitergehende Schritte als angeblich nicht umsetzbar eingeschätzt. An diesen Stellen mehr Ambition und Konsequenz einzufordern, bleibt daher weiterhin eine zentrale politische Aufgabe des MITTELSTANDSVERBUNDES. Die Bundesregierung darf bei der konkreten Umsetzung der Maßnahmen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen nicht zu zögerlich sein, sondern muss die Bürokratielast spürbar senken.

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