Jahresbericht der Bundesregierung "Bessere Rechtsetzung 2017“

Das Bundeskabinett hat den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2017" beschlossen. Laut diesem hat sich der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im Jahr 2017 im Saldo um rund 700 Millionen Euro erhöht. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert, dass die als Bürokratiebremse angekündigte „one in, one out“-Regelung keine Erfolge bringt.

Berlin, 01.06.2018 – Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2018 den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2017" beschlossen. Er zeigt auf, wie die Gesetzgebung des Bundes Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung im vergangenen Jahr be- und entlastet hat und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten. Laut Jahresbericht wirke die Bürokratiebremse "One in, one out" seit ihrer Einführung erfolgreich.

Das Bundeskabinett hat den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2017" beschlossen. Im Detail stellen sich die Ergebnisse jedoch wie folgt dar: Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft hat sich im Jahr 2017 im Saldo um rund 700 Millionen Euro erhöht. Zudem habe sich ein Umstellungsaufwand, also einmaliger Erfüllungsaufwand, in Höhe von rund 612 Millionen Euro ergeben. 2017 habe außerdem der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Richtlinien entstand, deutlich zugenommen. Die Digitalisierung der Verwaltung komme jedoch weiter voran, etwa durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs und den Portalverbund mit dem Bürgerkonto.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES unterstreicht der Jahresbericht die Notwendigkeit eines nachhaltigen Bürokratieabbaus für die Wirtschaft. Die Ankündigung von Staatsminister Hoppenstedt, in den kommenden Jahren das Recht weiter zu entwickeln und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, eine Bürokratiebremse nach dem "One in, one out"-Prinzip einzuführen, ist zu begrüßen. Das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) muss zügig und mit spürbaren Entlastungen für die Wirtschaft umgesetzt werden.

Zudem bleibt es bei der wiederholt vorgebrachten Kritik, dass der Bericht den Erfüllungsaufwand nur unvollständig wiedergibt. So werden lediglich die rein „bürokratischen“, nicht jedoch die unmittelbar aus der Rechtsbefolgung resultierenden Kosten erfasst – etwa beispielsweise die Erhöhung des Mindestlohns. Doch auch solche Regelungen belasten die Unternehmen.

Weiterhin wird aus dem Anstieg des Erfüllungsaufwandes aus EU-Richtlinien deutlich, dass die Belastungen und Entlastungen, die auf EU-Vorgaben beruhen, zukünftig ebenfalls von der "One in, one out"-Regel umfasst werden müssen. Diese Kosten sind für Unternehmen besonders spürbar. Diese Forderung wurde zuletzt im Bundestagswahlkampf 2017 aufgestellt.

Der Bericht zur besseren Rechtsetzung 2017 sollte auch ein Signal an die neue Bundesregierung zum Unterlassen neuer Regulierungen sein. Damit nicht vereinbar sind etwa die Ankündigungen im Koalitionsvertrag zur Regelung befristeter Arbeitsverhältnisse. Ebenso bedarf der vorgelegte Referentenentwurf zur "Brückenteilzeit" einer grundsätzlichen Überarbeitung.

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