Kabinett beschließt Paradigmenwechsel in Wettbewerbspolitik

Die Bundesregierung hat jüngst die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des BKartA.

Berlin, 05.04.2023 – Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck hierzu: „Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen. Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. Und Wettbewerb sorgt für Innovation. Wir brauchen Innovationswettbewerb, um Wachstum und Transformation unserer Wirtschaft zu beschleunigen. Und dazu zählt auch das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen. Daher stärken wir mit der Novelle die Befugnisse des Kartellamts, damit Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Qualität zu besseren Preisen erhalten. Die heute im Kabinett verabschiedete Novelle ist eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte.“

Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:

Erstens ist ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden. Vorbild hierfür sind die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (The Competiton and Market Authority – CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann.

Zweitens wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um karetellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.

Drittens schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Das sagt der MITTELSTANDSVERBUND

Die nun von der Bundesregierung beschlossene 11. GWB-Novelle und die damit einhergehenden erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des BKartA aufgrund einer bloßen Störung des Wettbewerbs ohne konkreten Verstoß würden einen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbspolitik darstellen. Das Bundeskartellamt hätte künftig die Möglichkeit, unternehmerische Handlungsspielräume zu definieren (z.B. die Verwendung bestimmter Vertragsgestaltungen oder Geschäftsbedingungen, die Offenlegung von Know-how und Daten, die Festsetzung konkreter Preise, die Anordnung von Liefergebieten oder die Aufnahme von Lieferbeziehungen etc.). Vor diesem Hintergrund wird die GWB-Novelle in der jetzt verabschiedeten Form vom MITTELSTANDSVERBUND abgelehnt. Derartige Eingriffe müssen dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich im Zuge des nun anstehenden Gesetzgebungsprozesses weiter für eine Änderung des Gesetzesentwurfs einsetzen.

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