LKW-Kartell: Letzte Chance für Schadenersatz bis 30. April 2024

Nachdem bereits 2017 und 2018 verschiedene Klageverfahren im sogenannten LKW-Kartell-Verfahren initiiert und durchgeführt wurden, können nun nicht berücksichtigte Unternehmen noch bis zum 30. April 2024 bei dem vom MITTELSTANDSVERBUND empfohlenen Abtretungsmodell mitmachen.

Berlin, 13.03.2024 – Die meisten Speditions- und Logistikunternehmen des kooperierenden Mittelstandes haben sich dank der vom MITTELSTANDSVERBUND und anderen europäischen Verbänden empfohlenen Sammelverfahren bereits mit der Frage beschäftigt, ob sie Schadenersatz gegen das sogenannte Lkw-Kartell geltend machen.‍

Wer bisher noch nicht tätig wurde, für den sah es zuletzt schlecht aus. Denn seit einigen Jahren konnten in Deutschland praktisch keine neuen Ansprüche mehr gegen das Lkw-Kartell geltend gemacht werden. Zu groß war das Risiko, dass die Ansprüche bereits verjährt sind. Nun gibt es noch einmal eine Chance auf Schadenersatz für all diejenigen, die bisher nicht tätig geworden sind.

Warum können jetzt doch noch Ansprüche geltend gemacht werden?

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hatte sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 01. Februar 2024 hat nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter.

Konkret heißt das: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellanten womöglich schon verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – egal ob es sich um Scania-Lkw oder Lkw der Marke MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Ob und in welcher Höhe sich ein Schadenersatzanspruch realisieren lässt, ist schwer zu prognostizieren. Aber ein Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euros pro Lkw zzgl. Zinsen sind realistisch.

Gemeinsam stark – warum die Bündelung von Ansprüchen sinnvoll ist

Kartellschadenersatzansprüche durchzusetzen, ist eine langwierige, komplexe und teure Angelegenheit. Dies verdeutlichen bereits laufende Kartellschadenersatzverfahren gegen das Lkw-Kartell, deren Erfolgsaussichten zwar nach wie vor gut sind, die aber teilweise seit dem Jahr 2017 laufen, ohne dass ein Ende absehbar ist. Die Lkw-Hersteller scheuen keinen Aufwand, um die Gerichtsverfahren zu verkomplizieren und die Kosten in die Höhe zu treiben. Allein die Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten dauert häufig Jahre und wird begleitetet von ausufernden, juristisch-ökonomischen Diskussionen. Die Bündelung von Ansprüchen und die solide Finanzierung des Verfahrens ermöglichen es, mit den Kartellanten auf Augenhöhe zu verhandeln. Allein stünde man hier schnell auf verlorenem Posten und hätte im schlimmsten Fall Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten zu tragen, die die geltend gemachten Ansprüche schnell übersteigen.

DER MITTELSTANDSVERBUND informiert

Eine Möglichkeit, Schadenersatzansprüche ohne Prozess- und Kostenrisiko geltend zu machen, besteht über das Abtretungsmodell des Rechtsdienstleisters Truck ReClaim. Das Angebot richtet sich an Lkw-Abnehmer, die bisher keine Ansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend gemacht haben.

Betroffene können Lkw bei Truck ReClaim anmelden, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Marke: MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania
  • Beschaffungsart: Kauf, Mietkauf und Leasing (keine gemieteten Lkw)
  • Zeitraum: Beschafft zwischen 17. Januar 1997 und 31. Dezember 2016
  • Nutzung: Nur neu beschaffte und von Ihnen selbst bzw. innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe genutzte Lkw
  • Gewicht: Angemeldet werden können mittelschwere Lkw (6 bis 16 Tonnen) sowie schwere Lkw von über 16 Tonnen

Wie und bis wann kann man teilnehmen?

Melden Sie sich unter https://www.truckreclaim.com/ unverbindlich an, wenn Sie Ansprüche gegen das Lkw-Kartell geltend machen möchten. Anschließend erhalten Sie weitere Informationen zur Übermittlung von Informationen und Dokumenten und zum Ablauf des Verfahrens. Eine Anmeldung ist bis Ende April 2024 möglich.

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