Nach der Novelle ist vor der Novelle: GWB-Reform in Kraft getreten und öffentliche Konsultation zur weiteren Modernisierung des Wettbewerbsrechts gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bei der Umsetzung seiner wettbewerbspolitischen Agenda mit der Vorbereitung der nächsten Schritte begonnen. Teil davon ist auch eine öffentliche Konsultation zur weiteren Modernisierung des Wettbewerbsrechts, an der alle interessierten Organisationen und Personen bis zum 04. Dezember 2023 zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nehmen können.

Berlin, 13.11.2023 – Zum einen trat mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach der Verkündung am 07. November 2023 die u.a. vom MITTELSTANDSVERBUND heftig kritisierte Reform des Wettbewerbsrechts in Kraft, nachdem der Bundesrat zugestimmt hatte. Zum anderen startete das BMWK zeitgleich eine öffentliche Konsultation zur weiteren Modernisierung des Wettbewerbsrechts. Diese ermöglicht es allen interessierten Organisationen und Personen, bis zum 04. Dezember 2023 zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts einzubringen. Das BMWK möchte dadurch ein möglichst umfassendes Meinungsbild erhalten, das bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda einbezogen wird.

Paradigmenwechsel beim GWB

Mit der 11. GWB-Novelle ist ein Paradigmenwechsel verbunden. Denn das Bundeskartellamt kann künftig über zusätzliche Instrumente und ohne Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regeln bereits bei einer erheblichen und fortwährenden Wettbewerbsstörung eingreifen. Es kann nach einer Sektoruntersuchung neuen Wettbewerbern den Marktzugang erleichtern, stillschweigende Abstimmungen der großen Anbieter auf einem Markt direkt bekämpfen und notfalls marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Die neuen Maßnahmen kann das Bundeskartellamt nutzen, wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, aber keine Verfahren wegen der Bildung eines Kartells oder des Missbrauchs von Marktmacht möglich sind. Bisher endete in solchen Fällen die Sektoruntersuchung lediglich mit einem Bericht.

DER MITTELSTANDSVERBUND und viele weitere Wirtschaftsverbände hatten diese Änderungen des GWB abgelehnt, weil derart weiterreichende Eingriffe dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müssen und nicht in der Hand einer Behörde liegen dürfen.

Nach der Novelle ist vor der Novelle

Zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten der 11. GWB-Novelle wurde eine öffentliche Online-Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts gestartet. In diesem Zusammenhang bittet das BMWK nun alle betroffenen Akteure, Vorschläge und Positionen einzubringen, damit diese bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda einbezogen werden können.

Hintergrund der Konsultation

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu stärken und die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Von der Anwaltschaft und Wissenschaft wird darüber hinaus vermehrt die Forderung erhoben, gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Kartellschadensersatzklagen zu effektivieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage stellt sich die Frage, in welchen Bereichen der Fusionskontrolle der bei Unternehmen und dem Bundeskartellamt entstehende Aufwand reduziert und die Wirtschaft effektiv entlastet werden kann. Darüber hinaus stellt sich auch grundsätzlich in allen Bereichen die Frage, wie die bürokratischen Anforderungen bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln reduziert werden können, mit dem Ziel, wettbewerbspolitische Entscheidungen schneller und effizienter zu erreichen. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation werfen zudem die Problematik auf, ob für Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ausreichende Rechtssicherheit besteht.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen und dort die Interessen der Einkaufs- und Verbundgruppen und insgesamt des kooperierenden Mittelstandes vertreten.

Wer selbst an der Konsultation teilnehmen möchte, kann dies unter folgendem LINK tun: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20231004-konsultation-reform-kartellrecht.html

Interessierte Verbundgruppen können ihre Eingaben auch gerne an Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND (m.zgaga@mittelstandsverbund.de), weiterleiten. Dort werden die Vorschläge und Anmerkungen gebündelt und sodann im Rahmen der Konsultation an das BMWK übermittelt. Für diesen Fall können Verbundgruppen diese Word-Datei nutzen.

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