Neuer Vorschlag der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die EU-Kommission überarbeitet aktuell die geltenden Regelungen über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994. Ein wichtiges Problem zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Green Deal soll damit gelöst werden: Umweltverschmutzung durch verschwenderische und überflüssige Verpackungen.

Brüssel, 30.11.2022 – Durchschnittlich fallen in Europa jährlich fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf an. In den letzten zehn Jahren haben Verpackungsabfälle in der EU um mehr als 20 Prozent zugenommen. Zu erwarten wäre ein Anstieg um weitere 19 Prozent bis 2030, bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 Prozent, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Durch die Einführung einer solchen Verpackungsverordnung können bis 2030 Treibhausgasemissionen bis 43 Mio. Tonnen verringert werden.

Mit dem neuen Vorschlag der Kommission sollen Verpackungen bis 2030 nun uneingeschränkt recyclingfähig werden, außerdem wird es Gestaltungskriterien und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen geben.

EU-weit wird jede Verpackung und jeder Abfallbehälter ein Etikett mit einheitlichem Symbol bekommen, welches das Material anzeigt und die Entsorgung erleichtert.

Das übergeordnete Ziel des Vorschlags ist somit die Verringerung von Verpackungsabfällen um 15% pro Mitgliedsstaat und Kopf bis 2024 im Vergleich zu 2018 und auch die Verminderung des Abfallaufkommens um ca. 37 % durch Wiederverwendung und Recycling.
Daneben verfolgt die Verpackungsverordnung weitere Ziele:

  • Erstens soll kein übermäßiger Verpackungsmüll entstehen. Hierzu werden wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert, die Menge insgesamt reduziert und unnötige Einwegverpackungen für Lebensmittel komplett verboten.
  • Des Weiteren sollen hochwertig geschlossene Recyclingkreisläufe gefördert werden, indem alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelbar werden.
  • Um den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und einen gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen, soll durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht werden.
  • Industriell kompostierbare Kunststoffe sollen laut Verpackungsverordnung künftig nur verwendet werden, wenn die Umwelt daraus einen Nutzen hat (beispielsweise bei Teebeuteln oder Obst- und Gemüseaufklebern). Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen eine Kennzeichnung tragen, die informiert, wie lange sie zum Abbau brauchen. Biomasse, die zur Herstellung biobasierter Kunststoffe verwendet wird, muss aus nachhaltigen Quellen stammen.
  • Zudem sollen verbindliche Quoten für den Anteil an recyceltem Kunststoff in neuen Kunststoffverpackungen zur Schließung des Recycling-Kreislaufes eingeführt werden, Kunststoffabfälle werden so zu wertvoller Ressource.

Was bedeutet eine Verpackungsrichtlinie für deutsche Unternehmen?

Eine neue Verpackungsverordnung bedeutet für Unternehmen eine stärkere Unabhängigkeit von Rohstoffen und fossilen Brennstoffen, die deutsche Wirtschaft wird wettbewerbsfähiger und die strategische Autonomie wird gestärkt.

Unternehmen müssen zur Förderung der Wiederverwendung und des Auffüllens von Verpackungen allerdings künftig einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, einige Verpackungsformate werden genormt und eine klare Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen wird vorgeschrieben.

Mit Ausblick auf weitere zukünftige Regelungen wird der von der Kommission vorgeschlagene politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe als Leitfaden in diesem Bereich dienen.

Die Herstellung von Verpackungen und die Verpackungsabfallbewirtschaftung sind ein komplexer und wichtiger Sektor, der in der EU bereits einen Gesamtumsatz von 370 Mrd. Euro generierte. Deshalb ist der Vorschlag ein Schritt, um Europa in Einklang mit dem Green Deal zu bringen und eine saubere und nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren.
Die Kommission betonte zudem, dass besonders Maßnahmen, welche Auswirkungen auf KMU haben, geprüft werden und einige Ausnahmen vorgesehen sind.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird den weiteren Gesetzgebungsprozess verfolgen und sich für faire Maßnahmen und Unterstützung für den deutschen Mittelstand einsetzen.



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