Beschlüsse von Meseberg für den Mittelstand nur ein Etappenerfolg

Der heutige Beschluss der Bundesregierung auf Schloss Meseberg, das Wachstumschancengesetz doch noch auf den Weg zu bringen, zeigt zweierlei: Erstens brauchen die Koalitionspartner offensichtlich Druck von außen, um sich auf wichtige Gesetzesvorhaben einigen zu können. Zweitens zahlt sich dieser Druck auch in der Sache aus.

Berlin, 30.08.2023 – DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich bis zuletzt vehement dafür eingesetzt, dass das Wachstumschancengesetz seinen Namen verdient und gerade kleine und mittlere Unternehmen tatsächlich entlastet. Dafür braucht es insbesondere hinreichende Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung diesem wichtigen Anliegen gefolgt ist und die steuerliche Verlustverrechnung hinsichtlich der Höhe und des Verrechnungszeitraums deutlich ausweiten wird. Auch die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter kann für die Unternehmen sehr hilfreich sein.

Hierzu sagt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Klar ist: Wirtschaftliches Wachstum werden die Unternehmen im Mittelstand nur durch attraktive strukturelle Rahmenbedingungen erzielen. Dazu gehören ebenso zwingend ein für die Unternehmen spürbarer Bürokratieabbau – für den die gleichzeitig vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte nur ein zaghafter Anfang sind – sowie bezahlbare Energiepreise in der Breite, weshalb ein subventionierter Strompreis für die Industrie ein Irrweg wäre. Den Beweis, dass die Bundesregierung tatsächlich für derartige Rahmenbedingungen sorgen kann, hat sie noch zu erbringen. Kurzum: Ein Etappenerfolg für den Wirtschaftsstandort, aber das Kabinett muss nachlegen“.

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