DER MITTELSTANDSVERBUND zum Wachstumschancengesetz

Geplant war, dass das Bundeskabinett am 16. August 2023 den Regierungsentwurf für ein "Wachstumschancengesetz" beschließt. Allerdings wurde der Gesetzentwurf in der Kabinettssitzung blockiert. Dazu äußert sich Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Berlin, 17.08.2023 – „Es ist fatal, dass die Bundesregierung es nicht geschafft hat, das Wachstumschancengesetz zu beschließen. Zudem ist die Diskussion völlig fehlgeleitet: Sozialpolitische Interessen dürfen nicht gegen wirtschaftspolitische Interessen ausgespielt werden. Denn erst ein Wirtschaftswachstum ermöglicht Haushaltsspielräume. Die Ampel verliert den Blick für das Wesentliche und sich selbst stattdessen in Konkurrenzkämpfen.

Wirtschaftliche und bürokratische Entlastungen für den Mittelstand sind gerade jetzt dringend notwendig. Wenn der Bundeskanzler es nicht schafft, in solch einer Situation seine Richtlinienkompetenz wahrzunehmen und notwendige Entscheidungen durchzusetzen, sollte er darüber nachdenken, die Vertrauensfrage zu stellen. Denn der Mittelstand verliert zunehmend das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung.

Das Wachstumschancengesetz ist notwendig und bringt mehrere sinnvolle Entlastungen mit sich – es darf aber in der Abstimmung zwischen den Ministerien nicht weiter verwässert werden. Insbesondere muss die dauerhafte Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung dringend erhalten bleiben, um die vielfach von Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen gezielt zu stärken. Das Entlastungsvolumen ist insgesamt ohnehin moderat und keinesfalls ein „pauschales Steuergeschenk“, wie Teile der Ampel-Koalition fälschlicherweise behaupten.“

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