beauty alliance schult Mitarbeiter in Zentralregulierung

Im Rahmen eines Inhouse-Kompakt-Seminars wurden die für die Zentralregulierung wichtigen Themenbereiche Recht, Eigenkapitalmanagement und Risikomanagement vermittelt.

Bielefeld, 11./12.11.2016 - Das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft als Bindeglied zwischen Anschlusshäusern und Lieferanten stellt für viele Verbundgruppen eine Kerndienstleistung dar. Sie bietet allen am Kooperationsgeschehen beteiligten Marktpartnern Vorteile: kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Zentralregulierung überhaupt erst in die Lage versetzt, belieferungsfähig zu sein. Lieferanten wird die Erfüllung ihrer Kaufpreisschuld zugesichert und der Rechnungsverkehr wird rationalisiert.

DIe beauty alliance nahm das Angebot der ADV in Anspruch, und schulte ihre Mitarbeiter in einem Kompakt-Seminar zum Thema Zentralregulierung.Seit den 1970er Jahren hat die zuständige Aufsichtsbehörde, heute das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zentralregulierenden Verbundgruppen auf Antrag Freistellungen für das in der Zentralregulierung liegende Kredit- und Garantiegeschäft erteilt. Diese Verwaltungspraxis wurde 2007 vor dem Hintergrund einiger Insolvenzen bei Zentralregulierern geändert.

Zwar konnte DER MITTELSTANDSVERBUND erreichen, dass die BaFin den bereits freigestellten Zentralregulierern Bestandsschutz gewährt, neue Freistellungen werden aber seitdem nicht mehr erteilt. Um diesen unbefriedigenden Zustand der Rechtsunsicherheit proaktiv zu Gunsten der Zentralregulierer zu verbessern, wurden vom MITTELSTANDSVERBUND Leitlinien für die Durchführung der Zentralregulierung erarbeitet. Ziel ist es, Empfehlungen und Hinweise für die ordnungsgemäße Durchführung des Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäftes zu geben und damit zu belegen, dass das Geschäft mit besonderer Professionalität und Sicherheit durchgeführt wird.

Für die mit der Zentralregulierung betrauten Vorstände/Geschäftsführer und operativen Mitarbeiter, insbesondere auch solchen, die neu in die Verantwortung für dieses Geschäftsfeld eintreten, wurde von der Akademie der Verbundgruppen ADV exklusiv für Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES das Qualifizierungsprogramm „Zentralregulierung in Verbundgruppen“ aufgelegt. In modularer Weise werden hier - abhängig von den individuellen Anforderungen - die Leitlinien und damit die Regeln und wichtigsten Eckpfeiler des Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäftes behandelt.

Auch die beauty alliance weiß um die besondere Relevanz dieses Themas und nutzte nun das exklusive Angebot, um zwölf in der Abteilung ZR tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv zu schulen. Dazu waren an zwei Tagen die Dozenten Dr. Marc Zgaga, MITTELSTANDSVBERBUND-Geschäftsführer sowie Jürgen Eversberg vor Ort in Bielefeld und vermittelten das notwendige Grundlagenwissen aus den für die Zentralregulierung wichtigen Themenbereichen Recht, Eigenkapitalmanagement und Risikomanagement. Bernadette Oh-lendahl-Bussas, Leiterin Zentralregulierung bei der beauty alliance: „Wir haben hier noch einmal einen intensiven Ein- und Überblick über das für unsere Gruppe so wichtige ZR+D-Geschäft, seine rechtlichen Ausprägungen sowie Risiken erhalten und dabei sehr praxisnahe Fallgestaltungen durchgesprochen. Das hat sich gelohnt.“

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das Engagement der beauty alliance und weiterer Verbundgruppen, die das ZR+D-Geschäft betreiben, sehr, trägt es doch dazu bei, dass das Zentralregulierungsgeschäft auch in Zukunft von allen beteiligten Marktpartnern als akzeptierte und geschätzte Dienstleistung mit echtem und dauerhaftem Mehrwert für den kooperierenden Mittelstand anerkannt wird und ohne überzogene behördliche Aufsicht betrieben werden darf.

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